Die Taschenkontrollen in den Norma Fil., wie hier in Höhenberg, finde ich und auch andere Kunden sehr diskriminierend. Die beiden Supermärkte in unserem Vorort Höhenberg machen das nicht. Das Personal kennt ja die guten Stammkunden, die viel Geld da lassen. Warum ist das bei Norma so?

Beispiel: Ich war heute in Köln-Kalk (Kaufhof) und habe dort eingekauft. Anschließend bin ich noch bei Norma in Köln-Höhenberg einkaufen gegegangen.

Die junge Dame an der Kasse schaute in jede Tüte sehr genau rein, was ich persönlich als diskriminierend und widerlich fan. Ich dachte immer, nur auf Verdacht dürften die Taschen kontrolliert werden, und dass dies nur die Polizei darf.

Was soll der Blödsinn! Viele meiner Bekannten gehen schon gar nicht mehr einkaufen bei Norma, weil sie die Taschenkontrollen unerträglich finden. Vor allen Dingen die älteren Mitbürger.

Wenn ich etwas stehlen wollte, würde ich das doch nicht in die Tasche stecken, zumal ich weiß, dass Norma solche Kontrollen macht. So blöd kann doch kein Mensch sein!

Ich gehe eigentlich sehr gerne in die Norma Fil., aber ich habe immer einen bitteren Beigeschmack, dass man wie ein Krimineller behandelt wird.

Meine Forderung an NORMA Lebensmittelfilialbetrieb:

Diesen Schwachsinn von Taschenkontrollen abschaffen

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 218 Tagen und 4 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Geht meine berechtigte Beschwerde jetzt auch an die betreffende Stelle? Das wäre angebracht. Ich mache dies das erste mal und lese, dass ich im Recht bin. Wäre prima, wenn das an Norma weitergeleitet wird.

MFG Angelika Hauck

Guten Morgen Angelika.
Wenn es so störend auf Sie wirkt, bedarf es nur eine Mail an die Firma Norma mit dem Hinweis, dass Sie sich hier öffentlich beschwert haben und fordern Sie einen Hinweis in der Filiale mit einer Entschuldigung der Geschäftsleitung. Diese reagieren sehr schnell. Ich wünsche einen ruhigen Sonntag.
Klaus

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.

Artikel der Verbraucherzentrale Rheinlad-Pfalz vom 22.03.2010 "Taschenkontrollen im Supermarkt: Verbotene Blicke"

Zitat / Auszug:

"Taschenkontrollen verboten:

Ein Blick in die Tasche, ohne dass ein konkreter Verdacht eines Diebstahls vorliegt, ist ein unzu­lässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Kunden brauchen einer solchen Aufforderung nicht nachzukommen, auch dann nicht, wenn ein Hinweisschild im Geschäft auf die Durchführung von Taschen­kontrollen verweist. Wer an der Kasse oder am Ausgang aufgefor­dert wird, seine Tasche zu öffnen, sollte auf das Verbot hinweisen. Wenn das Personal nicht einsichtig ist, sollten Kunden die Kontrolle zulassen und sich hinterher bei der Geschäftsführung beschweren.

Ausnahmen von der Regel:

Eine Tascheninspektion ist nur erlaubt, wenn ein Dieb tatsächlich auf frischer Tat ertappt wird. Besteht lediglich ein Tatverdacht dürfen Hausdetektive oder Laden­personal lediglich Personalien aufnehmen. Die verdächtige Person kann zwar bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, aber darf ausschließlich von den Schutzbeamten durchsucht werden. Eingeschränktes Hausrecht der Händler: Geschäftsinhaber kön­nen von Kunden jedoch verlangen, dass sie beim Betreten ihre Tasche abgeben. Das ist aber nur zulässig, wenn Einkaufsta­schen bewacht oder in einem Schließfach unter­gebracht werden können. Kleine Handtaschen, in denen sich persönli­che Wertgegenstände befinden, darf man bei sich behalten.

Hausverbot nur in bestimmten Fällen:

Wollen Kunden sich nicht in die Tasche gucken lassen, ist dies kein Grund, um ihnen ein Hausverbot zu erteilen. Anderes gilt bei überführten Ladendieben: Gegen sie kann ein Geschäftsinhaber ein Hausverbot in sämtlichen Filialen verhängen. Missachtet der Betreffende dieses Verbot, macht er sich des Hausfriedensbruchs strafbar.

Ungerechtfertigte Behandlung:

Werden Kunden gegen ihren Wil­len und zu Unrecht festgehalten, verstoßen Geschäftsinhaber und Angestellte gegen geltendes Recht. Betroffene sollten in solchen Fällen bei der Polizei Strafanzeige erstatten und auf Schadenser­satz pochen." (Zitatende)

§ 859 BGB erlaubt n i c h t die Taschenkontrolle, ohne dass ein konkreter Verdacht eines Diebstahls vorliegt.

§ 859 BGB erlaubt jedoch eine Tascheninspektion, wenn ein Dieb t a t s ä c h l i c h auf frischer Tat ertappt wird.

Besteht lediglich ein Tatverdacht, dürfen Hausdetektive oder Laden­personal lediglich Personalien aufnehmen. Die verdächtige Person kann zwar bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, aber darf ausschließlich von den Schutzbeamten durchsucht werden.

Ich warte darauf, daß mündige Bürger gegen Norma Läden klagen. Nicht nur wegen oben geschildertem Beispiel, sondern auch wegen dem generellen Verhalten des Personals dort, was zuweilen absolut unglaublich ist. Man würde ähnliches nie finden bei Aldi, Lidl, Edeka, Rewe und co.