Da ich nun über 1 Jahr (Vertragsabschluss) nichts mehr von Fuxx-Die Sparenergie GmbH gehört hatte, entschied ich mich ein Kundenkonto auf deren Homepage anzulegen. Dort musste ich feststellen, dass sich der ursprüngliche Arbeitspreis von 23,67 auf 34,10 Cent/kWh erhöht hatte (44.06%!). Da leider keine Mitteilung gemacht wurde, habe ich die Kündigungsfrist verpasst und bin weitere 12 Monate an Fuxx-Die Sparenergie GmbH gebunden. Eine Preiserhöhung des Arbeitspreises um mehr als 44% ist nicht angemessen und damit unbillig vgl. § 315 BGB. Zum anderen wurde mir der 100€ Sofortbonus immer noch nicht ausbezahlt.
Bestell-/Kundennummer: KN: 8JUL1607376
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Anpassung des Arbeitspreises + Ausbezahlung des Sofortbonus
Antwort auf die Beschwerde vom 10.01.2018
Sehr geehrter Herr Graf,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Fuxx Service-Team
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Bonus wurde bezahlt. Vertag wird zum 28.02.2018 gekündigt.
Das Landgericht in Hamburg hat am 17.01.2018 (AZ 312 O 514/16) folgendes Urteil gegen Fuxx gesprochen: "Es sieht in dem Anschreiben einen eindeutigen Wettbewerbsverstoß und verbietet der Fuxx – die Sparenergie GmbH, es weiter einzusetzen". ( https://www.stromauskunft.de/service/energienachrichten/18406096.fuxx-kunden-aufgepasst-anschreiben-verschleiert-strompreiserhoehung/).Ich habe wegen der versteckten Preiserhöhung im Februar einen Gerichtstermin gegen Fuxx.
"Die Beklagte hat gegen § 41 III EnWG und damit gegen eine Marktverhaltensregelung i. S.d. § 3 a UWG verstoßen, da das Anschreiben K 1 intransparent ist. § 41 III EnWG ist eine Marktverhaltensregelung i. S.d. § 3 a U WG (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016, Az. 20 U 37/16, Rz. 26). Nach dieser Vorschrift haben Lieferanten die Letztverbraucher rechtzeitig und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Das Anschreiben gemäß Anlage K 1 genügt diesen Transparenzanforderungen nicht. Die Mitteilung der Preiserhöhung erfolgt im Fließtext im dritten Absatz in versteckter Weise unter den Überschriften „Mehr Grund zum Jubeln mit unserem besten Kundenservice aller Zeiten Aktuelle Preisinformationen“ bzw. der Unterüberschrift „Klare Kante bei Preis und Service“. Diese Formulierungen lassen in keiner Weise erkennen, dass eine Preiserhöhung folgt. Vielmehr wird die ungünstige Nachricht der Preiserhöhung mit beschönigenden Formulierungen wie „Grund zum Jubeln“, „besten Kundenservice aller Zeiten“ und „Klare Kante bei Preis und Service“ verschleiert. Auch bei vollständigem Durchlesen des Textes muss der Kunde bei der Formulierung „Bis zum Ablauf ihrer Preisgarantie zum 30.9.2016 sind nun Sie nämlich geschützt vor einer nicht hoheitlich bedingten Anpassung ihres Arbeitspreises auf danach 28,47 Cent, statt wie bisher 21,55 Cent“ genau hinschauen, um nicht zu überlesen, dass ihm hier eine Preiserhöhung mitgeteilt wird. Auch auf das Sonderkündigungsrecht wird nicht in transparenter Weise hingewiesen. Erst im vierten Absatz des Schreibens – und damit nicht mehr in Zusammenhang mit der Preiserhöhungsmitteilung – steht mitten im Fließtext: „Übrigens haben Sie aufgrund obiger Vertragsanpassungen ein bis zum Wirksamwerden der Anpassung gültiges Sonderkündigungsrecht. “ Die Überschrift dieses Absatzes „Wir sind für Sie da! “ Deutet zudem in keiner Weise an, dass ein Sonderkündigungsrecht bzw. ein Rücktrittsrecht besteht. https://www.dropbox.com/s/kekzadolq50r0jk/Urteil%20Verbraucherzentrale%20gegen%20Fuxx%20U_312_O_514_16.pdf?dl=0