Kassiererin, als selbstherrlich bekannt, verlangt an der Kasse in barschem Ton, ich solle meinen Einkaufswagen "einparken", offenbar ist sie zu faul, ihr Hinterteil zu heben, um in meinen Wagen sehen zu können. Beschwerde an Geschäftsleitung blieb ohne jede Reaktion, ein unmögliches und arrogantes Verhalten.

Meine Forderung an Nor­ma Le­bens­mit­tel­fi­li­al­be­trieb Stif­tung:

Antwort bzw. Entschuldigung.

Firmen-Antwort ausstehend seit 8 Jahren, 156 Tagen und 10 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hallo,

wenn Sie sonst keine Probleme haben.

Mittlerweile hat es sich etabliert, dass man bei fast jedem Discounter oder Supermarkt seinen „leeren“ Wagen zeigen muss. Dies hat den Grund, dass keine Ware unbezahlt das Gebäude verlassen soll. Wird eine Absicht festgestellt ist dies ein versuchter oder vollendeter Diebstahl nach § 242 STGB.

Die Mitarbeiterin der „Faulheit“ zu beschwichtigen ist unverschämt und respektlos. Würden Sie im Einzelhandel arbeiten wüssten Sie, was für eine Mammutaufgabe dies ist. Vor allem im Lebensmitteleinzelhandel. Dort muss man eben nicht nur kassieren, sondern sich gleichzeitig um weitere Aufgaben (Leergut, Sauber & Instandhaltung der Kassen, Ware einräumen, Kundenbeschwerden etc.) kümmern. Zumal es sich ja, wie oben geschrieben, etabliert hat, dass der Kunde eben den leeren Einkaufswagen zeigt.

Meine ehemalige Verkaufsleiterin meinte so mal so schön „Der Kunde ist König, aber nicht, wenn er sich benimmt wie ein Kaiser“

Denken Sie mal darüber nach

In jedem Markt hat das Kassenpersonal die Anweisung, den Einkaufswagen zu kontrollieren. Es werden von der Geschäftsleitung sogar "Testkäufer" geschickt, die dann "aus Versehen" etwas im Wagen liegen lassen. Übersieht das Personal die Ware im Wagen, hat das Konsequenzen.
Ich parke meinen Einkaufswagen immer in die dafür vorgesehene Ecke. So hat die Kassiererin einen guten Blick in den Wagen, und ich kann meinen Einkauf besser einpacken. Allerdings würde ich mir so einen barschen Ton, wie Sie es beschrieben haben, nicht gefallen lassen. Das sollte man aber vor Ort klären.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst