Nichterfüllungsschaden 175,5798 € zuzügl. MwSt

Hamburg

Im Juni 2017 schloss ich einen Vertrag mit GRÜNER FUNKE. Im November informierte ich, dass ich zum 31.12.2017 umziehen werde. Dies wurde mir wie folgt bestätig: Sehr geehrter Herr Wöhl, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ein Auszug ist als Kündigung Ihres Stromliefervertrages zu verstehen, da der Vertrag an die jeweilige Abnahmestelle gebunden ist. Damit wir im Folgenden alle notwendigen Schritte für Sie unternehmen können, benötigen wir einen Beleg für Ihren Auszug. Hierzu können Sie beispielsweise eine Kopie Ihrer Abmeldebescheinigung, die neue Meldebescheinigung des Bezirksamtes, eine Bestätigung des Vermieters nach § 19 BMG oder ein Übergabeprotokoll vorlegen. Falls Sie noch Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne. Geben Sie bei der Kontaktaufnahme bitte stets Ihre Vertragsnummer an. Ihre Vertragsnummer: GF240555129 Mit freundlichen Grüßen Ihr Grüner Funke Service-Team Heute bekam ich die Endabrechnung, in der ein Nichterfüllungsschaden i. H.v. 175,5798 € (netto) in Rechnung gestellt wird. Weder in den AGB´s noch in den Vertragsunterlagen ist etwas davon zu lesen.

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: GF240555129

Meine Forderung an Grüner Funke:

Erstattung der Überzahlung incl. des Nichterfüllungsschaden

Antwort auf die Beschwerde vom 17.01.2018
Grüner Funke

Abteilung: Leitung Kundenservice

17.01.2018 | 17:07 Uhr

Sehr geehrter Herr Wöhl,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Grüner Funke Service-Team

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