Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erhebe ich Einspruch und widerrufe die Einzugsermächtigung der Abschlussrechnung für den Zeitraum vom 01.12.16 bis 30.11.2017 (mein Konto IBAN DE36760100xxxxxx717857 / Postbank) mit sofortiger Wirkung.
Die von ihnen erstellte Abschlussrechnung ist leider Fehlerhaft, meine geleisteten Vorzahlungen im Zeitraum 01.12.16 bis 30.11.2017 betrugen Insgesamt 1404,00€ und nicht nur 1.192,00 €. Damit wiederspreche ich ihrer Abschlussrechnung mit der Rechnungssumme von 1608,09 € und fordere Sie auf die Abbuchung von 416,09 Euro zu unterlassen.
Wie ich feststellen musste beinhaltet meine Abschlussrechnung eine Preiserhöhung von 0,192689 € (netto) im ersten Jahr, auf 0,245882 € (netto). Ihre Preiserhöhung wurde gemäß §42 (3) EnWG nicht auf "transparente und verständliche Weise" mitgeteilt. Ferner zweifle ich die Billigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an, da eine Preiserhöhung nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist.
Ich habe von ihnen keine Mitteilung über die Preiserhöhung per Post oder Email erhalten, von daher ist die Preiserhöhung unwirksam. Ich als Kunde muss erfahren, wie hoch die Preiserhöhung ausfällt, warum es zu der Preiserhöhung kommt und auf welcher rechtlichen Grundlage der Versorger die Preise erhöht. Das muss mindestens 6 Wochen vor der Preiserhöhung geschehen. Dies war leider nicht gegeben, durch ihre nicht benachrichtigung konnte ich von meinem Sonderkündigungsrecht leider kein Gebrauch machen.
Da deutsche Gerichte in ähnlichen Fällen für die Verbraucher entschieden haben, werde ich nur die Kosten tragen, die nach dem alten Preis auf mich zugekommen wären.
Sie haben durch Abschlagszahlungen von meinem Konto einen Betrag in Höhe von 1404,00 Euro abgebucht. Nach obiger Berechnung bin ich bereit, 1331,04 Euro zu zahlen und bitte Sie um Überweisung des von mir zuviel gezahlten Betrags bis zum 25.01.17 auf mein Vertragskonto. Sollten Sie mir diesen Betrag zu Unrecht nicht zurückerstatten, werde ich von meiner Rechtsschutzversicherung gebrauch machen.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: GF4811105120
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:
Überarbeitung der Endabrechnung: Erstattung von 72,96 Euro und Aussetzung der geplanten Abbuchung von 416,09€
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Wir sind im Kontakt, habe eine überarbeitete Abschlussrechnung erhalten die aber immernoch Fehler enthällt. Warte auf korrigierte Abschlussrechnung.
"Die Beklagte hat gegen § 41 III EnWG und damit gegen eine Marktverhaltensregelung i. S.d. § 3 a UWG verstoßen, da das Anschreiben K 1 intransparent ist. § 41 III EnWG ist eine Marktverhaltensregelung i. S.d. § 3 a U WG (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016, Az. 20 U 37/16, Rz. 26). Nach dieser Vorschrift haben Lieferanten die Letztverbraucher rechtzeitig und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Das Anschreiben gemäß Anlage K 1 genügt diesen Transparenzanforderungen nicht. Die Mitteilung der Preiserhöhung erfolgt im Fließtext im dritten Absatz in versteckter Weise unter den Überschriften „Mehr Grund zum Jubeln mit unserem besten Kundenservice aller Zeiten Aktuelle Preisinformationen“ bzw. der Unterüberschrift „Klare Kante bei Preis und Service“. Diese Formulierungen lassen in keiner Weise erkennen, dass eine Preiserhöhung folgt. Vielmehr wird die ungünstige Nachricht der Preiserhöhung mit beschönigenden Formulierungen wie „Grund zum Jubeln“, „besten Kundenservice aller Zeiten“ und „Klare Kante bei Preis und Service“ verschleiert. Auch bei vollständigem Durchlesen des Textes muss der Kunde bei der Formulierung „Bis zum Ablauf ihrer Preisgarantie zum 30.9.2016 sind nun Sie nämlich geschützt vor einer nicht hoheitlich bedingten Anpassung ihres Arbeitspreises auf danach 28,47 Cent, statt wie bisher 21,55 Cent“ genau hinschauen, um nicht zu überlesen, dass ihm hier eine Preiserhöhung mitgeteilt wird. Auch auf das Sonderkündigungsrecht wird nicht in transparenter Weise hingewiesen. Erst im vierten Absatz des Schreibens – und damit nicht mehr in Zusammenhang mit der Preiserhöhungsmitteilung – steht mitten im Fließtext: „Übrigens haben Sie aufgrund obiger Vertragsanpassungen ein bis zum Wirksamwerden der Anpassung gültiges Sonderkündigungsrecht. “ Die Überschrift dieses Absatzes „Wir sind für Sie da! “ Deutet zudem in keiner Weise an, dass ein Sonderkündigungsrecht bzw. ein Rücktrittsrecht besteht. https://www.dropbox.com/s/kekzadolq50r0jk/Urteil%20Verbraucherzentrale%20gegen%20Fuxx%20U_312_O_514_16.pdf?dl=0