Der Strombelieferungsvertrag endete am 08.12.2017. Die angegebene Frist von sechs Wochen, zur Erstellung einer Endabrechnung, ist nun erfolglos verstrichen. Es wurden im Laufe der Zeit mehrere Anrufe getätigt, jedoch verwies man uns nur auf die gesetzlich Frist. Heute, 18.01.2018 nochmaliger Anruf. Die Dame vom Service berichtete, dass trotz Ablauf der Frist, noch keine Endabrechnung im System ist. Sollten wir am Dienstag, 24.01.2018, keine Endabrechnung auf postalischem Wege erhalten, scheint der Gang zum Anwalt unumgänglich. Mit ausstehenden Geldern/Guthaben der Kunden zu arbeiten, deutet leider nicht auf eine gute Kundenzufriedenheitsperformance hin.

Bestell-/Kundennummer: KD 361621

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Übersendung der Endabrechnung und Überweisung des resultierenden Guthabens.

Antwort auf die Beschwerde vom 20.01.2018
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

20.01.2018 | 10:27 Uhr

Sehr geehrter Herr Möhlenbrock, vielen Dank für Ihre nochmalige Anfrage auch auf diesem Weg. Ihre Abrechnung übersenden wir Ihnen gerne nochmals. Die Zahlungen an Sie sind ausgelöst. Sollten Sie noch Fragen haben, freuen wir uns, wenn Sie sich wieder direkt an uns wenden. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Das Guthaben ist mittlerweile eingegangen. Jedoch fehlt noch immer die postalische Übersendung der Abrechnung. Erst dann kann dir exakte Abrechnung geprüft werden.