Sehr geehrte Mitarbeiter,
am 20.01.2018 saß ich friedlich lesend in der Thalia-Filiale Berlin-Friedrichshain, als mich ein Mitarbeiter von der Seite ansprach, ich möge doch das fotografieren von Buchseiten lassen (ich habe zwei Seiten als eigene Gedankenstütze für mich mit dem Handy fotografiert). Als ich ihm erklärte, dass ich das nur für mich verwende, meinte er, er könne mir auch Hausverbot erteilen.
Das ist so eine Frechheit. Ich werde daraus meine Konsequenzen ziehen und in anderen Läden meine Bücher kaufen. Immer wieder hört man von unfreundlichen Mitarbeitern in diesen Geschäften. Wie kommt das?
Gruß, Frau Schröder
Bestell-/Kundennummer: Kunde
Meine Forderung an Thalia:
Eine Entschuldigung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Was glauben sie eigentlich, wer sie sind?
Auch wenn es nicht in ihre Welt passt, es gibt sowas wie Hausrecht, Urheberrecht, Musterschutz u. s.w. Dies ist in KEINEM Laden erlaubt. Höchstens geduldet. Wenn mir die Regeln meines Gastgebers nicht gefalloen, gehe ich nicht mehr hin. Aber schreibe bestimmt keine lächerliche Beschwerde, wegen mimimimimi
Hier nur mal zu ihrer Info ein Link, den sie schneller gefunden hätten, als hier ihre beschwerde zu tippen:
https://www.anwaltsbuero47.de/abfotografieren-von-zeitschriften-im-laden/
Das rechtfertigt noch lange keine Unfreundlichkeit des Mitarbeiters, wenn da im dem Laden Fotografieren verboten ist, dann sollen sie einen Schild aufhängen. Und Ignorieren Sie den *****gesicht namens ReclaBoxler-76, denn der hat garnicht zu entscheiden, welche Beschwerden erlaubt sind.
Herr Heinzelmann, wo steht, dass der Mitarbeiter das undfreundlich gesagt hat? Und weiterhin, wenn ich irgendwo zu Gast bin und fotografieren will, frage ich höflich.
Und zu dem A****gesicht, ich bin sicher, sie würden mir das nicht ins Gesicht sagen! Dazu hätten sie nicht den Mut!
Die Beschwerde bleibt für mich ungerechtfertigt!
Gut das "A****gesicht" nehme ich zurück und entschuldige mich dafür! Aber dennoch finde dein Kommentar respektlos! Das die Beschwerde für dich Unberechtigt ist mag sein, aber dennoch darf Reclabox entscheiden, welche Beschwerden veröffentlicht werden.
Klar entscheidet Reclabox, welche Beschwerden veröffentlicht werden. Aber die Kommentierfunktion ist halt dafür da, dass man seine Meinung zu der Beschwerde anbringen kann. Und nicht nur das, was S. Heinzelmann genehm ist.