Bonusverweigerung aufgrund Photovoltaikanlage

Hamburg
Bonusverweigerung aufgrund Photovoltaikanlage Vertragsnummer: GF3126105170 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir mitgeteilt, dass mir der Bonus i. H.v. 15% aufgrund einer angeblichen Photovoltaikanlage nicht zusteht. Der von meiner Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Somit liegen zwei physikalisch getrennte elektrische Einrichtungen (Hausstromnetz und Photovoltaikanlage) vor. Dadurch ist sichergestellt, dass die Stromabnahmestelle, auf die der Vertrag sich bezieht, ausschließlich privat genutzt wird. Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OK Köln (AZ: 6 U 132/16) haben geurteilt, dass Einschränkungen in den AGBs unzulässig sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren. Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb (wie in meinem Fall) vorliegt. Für weiterführende Details meiner Argumentation verweise ich auf diese Internetseite. Ich erwarte die korrigierte Stromabrechnung und die Überweisung meines Guthabens bis zum 12.02.2018, andernfalls werde ich den Vorgang an die Schlichtungsstelle Energie weiterleiten.

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: GF3126105170

Meine Forderung an Grüner Funke:

Ich erwarte die korrigierte Stromabrechnung und die Überweisung meines Guthabens bis zum 12.02.2018

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