04.02.2018 | 13:14 Uhr | 354 Views
Der Vertrag wurde zum 30.11.2017 gekündigt. Seit 8 Wochen warte ich auf die Stromabrechnung! Mehrmals bei Tel. Service nachgefragt, der hatte jedesmal nur Ausreden parat (wird erstellt, wann? Keine Aussage möglich) Auf schriftliche Nachfragen, wird überhaupt nicht reagiert! Ich möchte die BEV daran erinnern, dass die gesetzliche Frist für die Erstellung, nach § 40 Abs. 4 EnWG maximal 6 Wochen betragen darf! Ich erwarte eine Erstattung im dreistelligen Bereich. Ich möchte endlich meine Stromabrechnung haben!
Bestell-/Kundennummer: Kunden Nr. 365369 Vertrags Nr. 303907
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Erstellung Stromabrechnung
Antwort auf die Beschwerde vom 04.02.2018
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
05.02.2018 | 17:08 Uhr
Sehr geehrter Herr Krafczyk,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
kommentare und trackbacks 2
Anmahnen mit Frist, wenn nichts kommt wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Energie. Ist für Sie Kostenlos, wenn ihre Forderung gerechtfertigt ist.
Leider besteht das Problem weiterhin.
Die BEV hat es immer noch nicht geschafft mir die Stromabrechnung zuzuschicken.