Sehr geehrte Damen unde Herren,
ich habe von Ihnen am 22.11.2017 die Endabrechnung für das abgelaufene Belieferungsjahr erhalten. Obwohl aber zu Beginn in Ihrer Aurtragsbestätigung ein Arbeitspreis von 22,18 Cent schriftlich vereinbart wurde, haben Sie mir für das ganze Belieferungsjahr 24,55 Cent in Rechnung gestellt!
Gerechnet auf meinen Jahresverbrauch von 4626 kw haben Sie somit ca. 110 Euro zuviel an mich verrechnet. Auch wenn man hierzu die im Laufe des Jahres angefallen Preiserhöhungen gegenüberstellt (was aber laut Ihrer Endabrechnung nur 21,97 Euro in Summe ausgemacht hat) bleibt immer noch eine Restforderung von 87,68 Euro von meiner Seite.
Trotz einiger Anrufe in Ihrem Callcenter, in denen mir der Sachverhalt auch bestätigt wurde, ist bei mir bis jetzt weder eine E-Mail noch ein Brief eingegangen, bzw. es wurde auch noch nicht die Restforderung auf mein Konto überwiesen.
Grundsätzlich kann man sagen: Keine Reaktion von Ihrer Seite!
VertragsNr 244159; KundenNr 311720
Bestell-/Kundennummer: VertragsNr 244159; KundenNr 311720
Meine Forderung an BEV BAYERISCHE ENERGIEVERSORGUNGSGESELLSCHAFT:
Erstattung des Restguthabens von 87,68 Euro an mich.
Antwort auf die Beschwerde vom 05.02.2018
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
05.02.2018 | 17:02 Uhr
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst