Fehlerhafte Abschlussrechnung/Unangekündigte Preiserhöhung um 32%

Hamburg

Betreff: Widerspruch gegen Schlussrechnung und Preiserhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Schlussrechnung vom 26.01.2018, weil Ihre Preiserhöhung gemäß §41 (3) EnWG nicht auf „transparente und verständliche Weise“ mitgeteilt wurde. Die Ankündigung der Preiserhöhung im Schreiben vom 18.11.2016 ähnelt sehr dem Sachverhalt der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014. In diesen Fällen haben deutsche Gerichte (u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert. Aktuell liegt ein Urteil gegen Fuxx zu diesem Thema vor: LG Hamburg, 17.1.18, AZ 312 O 514/16.

Ferner zweifle ich die Zulässigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an, da eine Preiserhöhung i. H.v. 32% nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist. Darüberhinaus zweifle ich gemäß §307 I auch die rechtliche Grundlage Ihrer Anpassungsklausel an, weil nicht klar ersichtlich ist, unter welchen Voraussetzungen der Stromanbieter berechtigt ist den Strompreis in welcher Höhe zu erhöhen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Seite der Verbraucherzentrale, wo ähnliche Klauseln vom BGH als unzulässig eingestuft wurden: http://www.verbraucherzentrale.de/Rueckforderung-ueberhoehter-Gaspreise-4.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich die korrigierte Rechnung bis zum 05.02.2018.

Viele Grüße

Yvonne Kunze

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 83557125134 Kundennummer: RES00441874

Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:

Anerkennung des Widerrufes und neue Abschlussrechnung zu den alten abgeschlossenen Konditionen

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