Ich muss mich jetzt hier ebenfalls über unseren Stromlieferanten beschweren. Der Vertrag besteht seit 01.11.2016. Die Stromablesung erfolgte fristgerecht zum 31.10.2017 und wurde an den Netzbetreiber weitergeleitet, welcher bereits mit der BEV abgerechnet hat.
Nun versuche ich seit diesem Zeitpunkt eine Jahresabrechnung zu erhalten, welche ein Guthaben (über 1000KW weniger Verbrauch als bezahlt) sowie den Bonus ausweisen muss. Ich habe bereits mehrfach angerufen und bei jedem Telefonat hat man mir gesagt die Abrechnung sei in Bearbeitung und kommt nächste Woche. Auf meine erste E-Mail bekam ich dieselbe Antwort. Auf die beiden darauffolgenden E-Mails mit Fristsetzung wurde überhaupt nicht reagiert. Die gesetzlich geregelten sechs Wochen zur Erstellung der Abrechnung sind schon lange vergangen.
Aufgrund des unzuverlässigen Vertragspartners und der nicht vorhandenen Kommunikation haben wir die letze Lastschrift 01.02.2018 zurückgehen lassen (der Abschlag- strittiger Betrag - sollte ebenfalls korrigiert werden, aber aufgrund fehlender Jahresabrechnung nicht möglich). Einzugsermächtigung ebenfalls entzogen. Nach Korrektur von seiten der BEV wäre eine neue entsprechend möglich.
Wir fordern daher nun endlich eine Ausstellung der Jahresabrechnung, Korrektur der Abschlagszahlung, Auszahlung des Guthabens & Bonus wie vertraglich geregelt.
Bestell-/Kundennummer: KdNr. 408804, VertragNr. 336866
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Jahresabrechnung, Erstattung Guthaben und Bonus.
Antwort auf die Beschwerde vom 09.02.2018
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
09.02.2018 | 16:51 Uhr
Sehr geehrte Frau Dahn,
Die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
kommentare und trackbacks 3
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Energie. Die helfen Ihnen gern weiter und dazu, völlig kostenlos.
Wenden Sie sich bloß nicht an die Schlichtungsstelle Energie e. V.! Zur Begründung: Die Stromanbieter scheuen die immensen außergerichtlichen Kosten, da sie diese alleine Tragen müssen. Deshalb erheben Sie Klage und ziehen lieber vor das Amtsgericht, da die Chancen dort für sie besser stehen die Kosten auf den Verbraucher abzuwälzen. Also, besser auf der Reclabox eine Beschwerde einreichen. Das hat mehr Wirkung und Strahlkraft und erspart Ihnen üble Gerichtskosten!
Sorry, hier der Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Flexstrom#Schlichtungsstelle_Energie
Siehe vorletzter Absatz " Der Bund der Energieverbraucher äußerte sich davon überzeugt, dass """""
So wie Flexstrom, agieren mittlerweile viele unseriöse Energieanbieter, weil die Chancen auf Erfolg für die Unternehmen gut sind an einen dilettantischen und lebensfremden Amtsrichter zu gelangen, der nach Gutsherrenart ein begünstigendes Urteil für die Firma spricht. Und das im Namen des Volkes!