Preiserhöhung ohne Vorabinformation und Schätzung Stromverbrauch

Hamburg

Hatte seit dem 09.11.2016 den Stromanbieter Grüner Funke aus Hamburg mit 12 monatiger Preisgarantie.

Grüner Funke hat im Jahr 2017 zweimal den Preis erhöht ohne eine Vorabinformation zuzuschicken! Somit konnte man nicht von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.

Die Begründung vom Kundenbetreuer war, dass dies gesetzliche Abgaben und Steuern umfasste und somit eine Vorabinformation nicht nötig ist.

Dies ist aber grundlegend falsch, siehe Urteil vom Bundesgerichtshof.

Erst bei der Abschlussrechnung erhielt ich Kenntniss über diese praktizierten Preisänderungen.

Lediglich für eine unverschämte Preiserhöhung von 0,2131 € auf 0,387 € zum 01.01.2018 erhielt ich eine Information die sich versteckt in einer E-Mail befand.

Deshalb machte ich von meinem Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2017 gebrauch.

Das ist ein reiner Betrugsverein!

Zudem wurden die Ablesewerte vom o. g. Lieferanten geschätzt, obwohl die Werte vom Netzbetreiber abgelesen wurden, sodass eine falsche kWh-Anzahl für falsche Zeiträume erfasst wurden und zu erhöhten Preise in Rechnung gestellt wurden.

Eine Aufforderung zur Selbstableseung zu einem bestimmten Zeitpunkt wurde mir ebenfalls nicht mitgeteilt.

Auf Nachfrage am 06.02.2018 zu dem Sachverhalt beim Kundenservice wurde mein Mann nach 25 Minuten vom Kundenbetreuer abgewimmelt.

Er versuchte im telefonischen Kundengespräch auf psychologischer Weise die Schuld uns in die Schuhe zu schieben.

Nach nun gründlicher Prüfung der Rechnung sind mir noch andere Fehler in der Rechnung aufgefallen, so z. B. die verspätete Zusendung der Abschlussrechnung.

Die Rechnung ist datiert auf den 05.02.2018, mir nachweislich zugegangen am 06.02.2018.

Nach § 40 Abs. 4 EnWG muss die Rechnung innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende mir zugegangen sein.

Sollte auf dieser Weise der Sachverhalt nicht geklärt werden, muss ich weitere Schritte einleiten. sternTV habe ich bereits eine Anfrage gestellt, jedoch mit der Bitte, diese Vorgehensweise abzuwarten.

Bestell-/Kundennummer: GF582395113

Meine Forderung an Grüner Funke FUXX-Die Sparenergie:

Ich fordere eine Pauschale Gutschrift in Höhe von 15,00 €

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Du meinst das Urteil VIII ZR 163/16
Soweit in Sonderkundenverträgen über Energielieferungen ein Lieferant die von ihm versorgten Letztverbraucher gemäß § 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode sowie auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten hat, gilt dies auch für Entgeltänderungen, die lediglich auf einer Weiterbelastung von neu eingeführten, weggefallenen oder geänderten Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen Belastungen beruhen.