Versteckte Preiserhöhung

Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt habe, verstößt meiner

Meinung nach Ihre E-mail vom 04.08.2015, in der Sie die versteckte

Preiserhöhung angekündigt haben, gegen § 42 Abs. 3 EnWG.

Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens (Ihr Betreff: "Startschuss

für neues Kundenportal und komfortablen Umzugsservice Aktuelle

Preisinformationen") noch im Text auf transparente und verständliche

Weise die Preiserhöhung mitgeteilt. Erst im dritten Abschnitt Ihres

Schreibens sind Informationen über die neuen, höheren Arbeitspreise

enthalten. Daher war auch bei Erhalt Ihres Schreibens schon nach

erst 5-monatiger Belieferung für mich die Erkennung der Preiserhöhung

nicht möglich gewesen. Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der

365 AG und der Extra Energie aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen.

In diesen Fällen haben u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14)

und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) zu Gunsten der

Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert.

Ein brandneues weiteres Urteil direkt gegen Fuxx-die Sparenergie liegt

jetzt vom Landgericht Hamburg (AZ: 312 O 514/16) vor.

Energieversorger müssen ihre Kunden transparent und verständlich über

beabsichtigte Vertragsänderungen und Preiserhöhungen informieren-so

sieht es das Gesetz vor.

Bei Ihrer verwendeten Überschrift in Ihrem am 04.08.2015 verschicktem

Kundenanschreiben kann davon keine Rede sein. Die Überschrift gibt

keinen Hinweis auf die beabsichtigte Preiserhöhung und die Einleitung

thematisiert lediglich den Sommer sowie Service-Innovationen, komfortablen

Umzugsservice und sonstiges BlaBla.

Erst zwei Absätze weiter erfährt der aufmerksame Leser, daß die Preise

um 23 % steigen sollen.

Eine weitere 2'te versteckte Preiserhöhung erfuhr ich dann per Zufall aus

meinem Kundenportal. Das bis dahin tote Kundenportal wurde von der

Fuxx-Die Sparenergie jetzt mit einer saftigen Preiserhöhung von jetzt

49,68 % zum Leben erweckt.

Verbrauchsabrechnungen für Strom bekommt man von der Fuxx-

Die Sparenergie nur im ersten Jahr zugeschickt. Die folgenden Jahre

entweder gar nicht, oder nur auf häufige Nachfrage. Dann wird aber

immer versichert, daß die jährliche Verbrauchsabrechnung zeitnah

verschickt wurde. Der Zeitstempel der versandten E-mails stimmt,

obwohl ich nichts erhalten habe. Komisch. Nachdem ich Anfang dieses

Jahres endlich eine dieser angeblich zeitnah verschickten Verbrauchs-

abrechnungen zu Gesicht bekam und ein Guthaben in Höhe von 25,05 €

zu lesen war, wurde es mir tatsächlich zeitnah nach 10 Monaten überwiesen.

Ein weiterer Kritikpunkt: Auf das bei Vertragsanpassungen gesetzlich

vorgeschriebene Sonderkündigungsrecht wird erst im letzten Absatz

unter der Überschrift "Wir sind für Sie da" hingewiesen.

Zudem zweifle ich die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung an.

Zuletzt vermute ich, daß Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung

steigern.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich die korrigierte Rechnung und die

Überweisung des Guthabens bis zum 19.02.2018.

Der Stromanbieter Fuxx-Die Sparenergie ist in keinerlei Hinsicht

weiterzuempfehlen.

Bestell-/Kundennummer: 8170025112/88FEB1505344

Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:

Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Zurücknahme der Preiserhöhung

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