Versteckte Preiserhöhung

Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt habe, vestößt meiner Meinung nach

Ihre E-mail vom 04.08.2015, in der Sie eine Preiserhöhung angekündigt haben,

gegen § 42 Abs. 3 EnWG. Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens (Ihr Betreff:

"Startschuss für neues Kundenportal und komfortablen Preisinformationen") noch

im Text auf transparente und verständliche Weise die Preiserhöhung mitgeteilt.

Erst im dritten Abschnitt Ihres Schreibens sind Informationen über die neuen, höheren

Arbeitspreise enthalten. Daher war auch bei Erhalt Ihres Schreibens schon nach

erst 5-monatiger Belieferung für mich die Erkennung der Preiserhöhung nicht möglich

gewesen. Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der 365 AG und der Extra Energie

aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen. In diesen Fällen haben u. a. das Landgericht

Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I)

zugunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert.

Erschwerend kommt jetzt auch noch das vom Landgericht Hamburg gegen die Firma

Fuxx-Die Sparenergie gefällte Urteil (AZ: 312 O 514/16) hinzu, das einen eindeutigen

Wettbewerbsverstoß in diesem Anschreiben sieht und Ihr verbietet es weiter einzu-

setzen.

Energieversorger müssen ihre Kunden transparent und verständlich über beabsichtigte

Vertragsveränderungen und Preiserhöhungen informieren-so sieht es das Gesetz vor.

Ich könnte jetzt auch noch schreiben, das die Firma Fuxx-die Sparenergie Verbrauchs-

abrechnungen nur im ersten Jahr ordnungsgemäß verschickt, dann nicht mehr oder

nur auf mehrmalige Aufforderung. Dann werden Kundenguthaben zeitnah nach 10

Monaten gutgeschrieben. Im sonst totem Kundenportal wird ein Vertrag vermerkt,

der ein Preiserhöhung von fast 50% vorsieht. In dem Preiserhöhungsschreiben

vom 04.08.2015 waren es nur 23%, also ein Schnäppchen. Soll ich jetzt noch

Schreiben, daß ich die rechtliche Grundlage solcher Preiserhöhungsspielchen

anzweifle. Ach ich höre jetzt damit auf.

Der Stromanbieter Fuxx-Die Sparenergie ist in keinerlei Hinsicht weiterzuempfehlen.

Bestell-/Kundennummer: 8170025112/88FEB1505344

Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie:

Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Zurücknahme aller Preiserhöhungen

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich wünsche ihnen viel Erfolg mit dieser Beschwerde, auch wenn ich sehr skeptisch für den Ausgang bin.

Da sich - nicht nur hier - Beschwerden über eine Anzahl ganz bestimmter Stromanbieter extrem häufen, erlauben sie mir ihnen und potentiellen anderen Kunden einen Tipp zu geben, der vielleicht in Zukunft viel Ärger ersparen kann:

Stromanbieter, die mit sehr niedrigen Arbeitspreisen und/oder hohen Neukundenboni werben, müssen diese Werbungskosten wieder hereinholen. Dies passiert entweder durch eine drastische (nicht selten >30 %) Erhöhung des Arbeitspreises und/oder die Verweigerung des Neukundenbonus mit fadenscheinigen oder sogar rechtswidrigen Begründungen. Zieht man alle staatlichen Abgaben und die Netzentgelte, deren Höhe staatlich festgelegt wird, vom Endkundenpreis ab, so bleiben dem Anbieter nur ca. 15 % des vom Kunden gezahlten Betrages. Da sind sehr niedrige Arbeitspreise oder hohe Neukundenboni schlicht nicht möglich.

Deshalb mein Tipp, sich zukünftig nach Stromanbietern umzusehen, die auf hohe Neukundenboni verzichten, realistische Arbeitspreise haben und idealerweise eine möglichst lange Nettostrompreisgarantie bieten. Dies erhöht dramatisch die Chance, auf einen seriösen Anbieter zu treffen. Und vor allem lässt es dann unseriöse Anbieter nach und nach vom Markt verschwinden.