Horrende Nebenkosten

Münster

Hatte/Habe nur Ärger mit The Phone House Telecom GmbH.

Mein Zugang wurde gesperrt, da sie einen Fehler bei der Abrechnung machten. Musste inzwischen mehrfach in Widerspruch gehen.

Sobald der Zugang gesperrt wird, fallen pro Handyvertrag 18,- € Gebühren an. Ist nach meiner Erfahrung ein Anbieter mit reiner Abzocke. Habe dem Anbieter mitgeteilt, dass ich seinen Dienst nicht mehr nutzen werde und regelmäßig meinen Betrag bezahlt, der dadurch immer gleich blieb.

Da ich desshalb meine Rechnungen auch nicht abgerufen habe im gesonderten, eigens für mich abgelegten Postfach, bin ich angeblich in Verzug geraten, da wohl eine Rate fehlte. Prompt wurden mir jetzt. ca. 75,- € statt ca. 25 ,- € per Inkasso durch ksp Rechtsanwälte in Rechnung gestellt, ohne vorherige Mahnungen zu diesem Betrag, obwohl sonst zuvor immer Mahnungen per Post kamen.

Angeblich ist das Verschicken von Mahnungen laut BGB nicht nötig, da in der Rechnung auf 30 Tage Verzug bei Nichtzahlung hin gewiesen wird ... aber das Abrufen, dazu wäre ich ja verpflichtet, und ist jetzt mein Problem!?

Meine Frage ist: Bin ich wirklich verpflichtet, ein Postfach abzurufen, um Rechnungen einzusehen, wenn der Rechnungsbetrag immer gleich ist und Mahnungen bisher immer per Post kamen? Woher soll ich wissen, dass ich im Verzug bin, wenn bisher immer Mahnungen versendet wurden?? Der Vetrag ist längst beendet!

Meine Forderung an The Phone House Telecom:

Einstellung der Forderungen

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 124 Tagen und 9 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich war viele Jahre bei Phonehouse Kunde. Leider wurde mein Vertrag an Vodafone übergeben. Bis dato kann ich nicht klagen!

Es erfolgte irgendwann eine Umstellung von Postversand auf Online-Abrechnungen. Dort hatten Sie die Möglichkeit, dem zu widersprechen und weiterhin Ihre Rechnungen per Post zu erhalten. Wenn Sie das nicht getan haben, haben Sie die Änderung stillschweigend akzeptiert.

Habe keine Nachricht o.ä. erhalten, von der Firma! NIXE

Also, erstmal ich teile dein Problem! Seitdem ich Phone House habe, bekam ich meine Rechnung immer per Briefkasten direkt auf phone house. Das weiss ich aber auch erst seit ca. drei Wochen. Der Betrag wurde immer von meinem Konto abgebucht, obwohl ich nie eine Einzugsermächtigung gewährte und die Rechnung schriftlich angefordert hatte! Als ich zum 1000 mal mit phone house telefonierte, wurde ich mit dem Satz: "Es tut uns leid, wir werden Ihnen eine Gutschrift geben, vertröstet". Ich bekam 19,95 zurück erstattet von einer Rechnung, die sich durch Mahnkosten auf über 86 Euro belief! Ich telefonierte wieder, nach Stunden in der Warteschleife (ich denke, die kennen schon meine Nummer und gehen beabsichtigt nicht dran) wurde dann auch endlich mal die Rechnungsart geändert, nämlich in Selbstüberweisung. Ich bekam aber immer noch keine Rechnung, also kriegte sie von mir auch kein Cent Geld! Nach einem Monat noch ein Anruf von mir, wo denn meine Rechnung bliebe, es wurde sich wieder entschuldigt und endlich dann geändert, die Kollegin hätte das wohl falsch verstanden. Zusätzlih wurde mir versichert, dass ich alle Mahnkosten erstattet bekäme. VON WEGEN! Ich bekam 24,95 zurück! Nun am heutigen Tag gehe ich dann den Briefkasten (vor zwei Wochen eine Rechnung von 86,38 E) und was war´s wieder - eine Rechnung über 81,38 E. Wo leben wir denn? Nun hing ich gerade zwei Stunden erneut in der Warteschleife, um mir sagen lassen zu müssen, dass das dann die aktuelle Rechnung wäre und dass ich auch diese Mahnkosten erstattet bekäme, wenn ich denn zuerst den Gesamtbetrag zahlen würde! Also, insgesamt wurde ich, mein Vertrag ist sechs Monate alt, schon fünf mal gesperrt, und habe noch nie eine Mahnung bzw. eine Rechnung erhalten! Und zahlen muss ich vorher, sonst kein Zugang und keine Erstattung der Kosten, was völlig falsch ist, da ich bei jeder Rechnung Mahnkosten von 50 Euro habe und im Höchstfalle davon 24 Euro wieder bekomme. Ich werde mir nun meinen Anwalt zu Hilfe nehmen, mir reichts! Ich bedauere ehrlich, diesen Vertrag abgeschlossen zu haben. Ich bin schwanger im 4. Monat, also ich habe mich in meinem ganzen Leben noch nie so über etwas aufgeregt, das ist eine bloße Frechheit, doch lies dir mal die AGB`s genau durch, das is nicht gerad durchlässiges Sieb. Du bist dazu verpflichtet, das abzurufen, wenn es in deinem Vertrag eingetragen ist. Es steht bei mir zumindest drin, dass ich verpflichtet bin, dieses Postfach einzurichten. Ich drücke dir und mir selbst die Daumen, liebe Grüße Steffi