Ungerechtfertigte Forderung m. vorsätzlich...
...its bezahlte Gelder ohne jede Rechtsgrundlage zurück zu halten. Damit sind Sie bereits in Verzug. Hilfsweise mache ich Sie darauf aufmerksam, dass das unbegründete Unterschlagen zu viel bezahlter und nicht geschuldeter Kundengelder strafbar ist, weswegen auch ...
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Verzug kommen: Verzug durch Mahnung des Gläubigers: Ab dem Zeitpunkt, zu demmehr
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