Werbung mit falschen Tatsachen

Schwalbach am Taunus

Pringles macht Werbung damit, dass 90 Chips in einer Packung sind.

In jeder Packung Pringles Hot & Spicy, die ich gekauft habe, waren aber nur 87 Stück drin. Nach dem ich eine Beschwerde-E-Mail an Pringles bzw. Procter & Gamble geschickt habe, wurde mir geantwortet:

"Seit Februar 2010 wurden Pringles in einer neuen 165gr Dose in den Markt eingeführt.
Dabei handelt es sich um ein verbessertes Produkt bei derselben Füllhöhe mit unveränderter unverbindlicher Preisempfehlung.
Die neuen Pringles differenzieren sich im Vergleich zum Vorgängerprodukt durch eine optimierte Produktrezeptur und einen besseren Geschmack durch stärkere Würzung. Aufgrund der geänderten Herstellung haben die einzelnen Pringles eine verbesserte Konsistenz, wodurch sie knuspriger und leichter sind. Zusätzlich ist der Fettgehalt des Produktes reduziert worden und durch die Verwendung von Sonnenblumenöl sind 30% weniger gesättigte Fettsäuren enthalten.
Aus obengenannten Gründen verringert sich das Gewicht des Inhaltes, obwohl die Füllhöhe identisch bleibt und weiterhin durchschnittlich 90 Pringles in einer Dose enthalten sind.
Jedoch ist das Gewicht ausschlaggebend von daher können es je nach Packung z. B. 93, 87 oder 90 Pringles enthalten sein. "

Mir ist klar, dass 165 g nicht immer 90 Stück sind, dennoch wird Werbung gemacht, dass 90 Stück in einer Packung sind. Dann darf man nur angeben, dass 165 g in einer Packung sind.

Und noch nie hatte ich in einer Packung mehr als 90 Stück drin, und wie schon gesagt, in den Hot & Spicy-Packungen sind immer nur 87 Stück drin gewesen.

Meine Forderung an Procter & Gamble:

Preisnachlass oder mindestens 90 Pringles oder das die Werbung geändert wird.

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 261 Tagen und 11 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Mag jetzt kleinkariert wirken, aber recht hat sie!

@ Sandra, kaum zu glauben, aber in diesem Forum tummeln sich immer mehr Kleingeister. Warum verklagen Sie die Firma nicht? Streitwert ca. 5ct. Gut, dass Sie nicht meine Nachbarin sind.

@ Frau Erbsenzählerin
LOL. Aber sonst geht's gut, ja? Also, das ist doch nicht zu fassen, wegen so was hier eine Beschwerde reinzustellen. Es gibt tatsächlich Leute, die wirklich Probleme haben, und Sie kommen mit dieser Banalität? Unglaublich!

Finde ich schon angebracht, die Beschwerde. Jedoch sollte sie sich eher auf den Preis konzentrieren. Die versteckte Preiserhöhung peilt wohl keiner. Neue Rezeptur = weniger Inhalt, da leichter etc.

Ist der Preis leichter/kleiner geworden = Nein.

Sorry, aber ich lasse mich da nicht über den Tisch ziehen, genauso wenig wie bei den Iglo Fischstäbchen.

Vorschlag: Nicht mehr kaufen, das Zeugs. Ist sowieso ungesund - für Körper UND Nerven. ;-)

Lustig finde ich schon allein, dass Sandra die Pringles zählt. Ich esse die immer.
Und wenn man sich mal den Spaß macht, zu zählen, und tatsächlich weniger (oder mehr) Chips vorfindet, kann man es ja zum Anlass für eine 'Ich-will-von-Euch-eine-Kiste-Pringles-umsonst-Beschwerde' nehmen.
Aber den Quatsch hier einzustellen, ist doch wirklich Humbug.

@ C. J.

Die Sache ist doch die, bin ich gezwungen, das Produkt zu kaufen? Nein. Wenn einem drei Chips mehr oder weniger derartig stören, dass man deswegen eine Beschwerde schreiben muss, dann sollte man vielleicht auf ein anderes Produkt umsteigen.
Wenn bei Grundnahrungsmittel die Preise drastisch ansteigen, kann ich den Ärger nachvollziehen, aber bei Chips? Und auch noch drei Stück? Das finde ich doch lächerlich.
Und sehen wir die Sache doch mal realistisch, Procter & Gamble werden mit Sicherheit nicht auf die Forderung eingehen, denn es gibt ja schließlich genügend "Pringles-Genießer", die sich an drei Chips mehr oder weniger nicht stören.

PS: >Wären statt 87 Chips, 93 Stück drin gewesen, dann hätte sich Frau Thiede mit Sicherheit auch nicht darüber beschwert, dass anstatt der in der Werbung versprochenen 90 nun 93 Stück drin sind.
Man sollte schon die Kirche im Dorf lassen.

An die Herren der Schöpfung. Anscheinend nicht richtig gelesen. Wenn Ihnen ein Auto mit 90 Höchstgeschwindigkeit suggeriert wird und das läuft dann nur 87 Sachen, wer würde sich dann hier wohl aufregen? Es geht doch um die falsche Aussage der Firma!

@ ReclaBoxler-3629171
Was ist das denn für ein Vergleich? Ein Auto ist ja wohl was ganz anderes, als eine Packung Chips. Ich setzte mich doch nicht allenernstes hin, und zähle wieviel Chips in der Packung sind. -Und das nicht nur einmal, sondern bei jeder Packung. LOL, sorry da muß ich mal lachen.

Und wie gesagt, wären 93 Stück drin gewesen (was ja laut Procter & Gamble ebenfalls der Fall sein "kann"), wäre wohl niemand auf die Idee gekommen sich zu beschweren. Vorher, als nicht mit 90 Stück in der Packung geworben wurde, hat es auch niemanden gestört, das "nur" 87 Stück drin sind. Meine Güte, wenn man sonst keine Probleme hat.

ReclaBoxler-3629171: Na, welcher "Herr der Schöpfung" würde sich denn mit einem Auto zufrieden geben, welches ganze 90 Sachen Höchstgeschwindigkeit fährt? ;-)

Es geht mir doch nicht um die blöden dreiPringles, es geht darum, wenn das bei bei jeder Packung so gemacht wird, ganz klar weniger Kosten und damit mehr Gewinn entsteht und das wäre Betrug. Und wenn die überall Werbung mir 90st. machen, muss das auch drin sein. Also, es geht ums Prinzip! Und dass ich die blöden Chips nicht essen muss, ist mir wohl auch klar.

Da es sich aber immer noch um die gleichen 165 g handelt, ist es kein Betrug, da Sie die angegebene MENGE in GRAMM schließlich erhalten.

PS: Es wundert mich, dass Sie sich noch nicht die Mühe gemacht haben, die 83 Kräckerchen nachzuwiegen, auf einer Waage mit möglichst Zehntelgramm-Strichen. ;-)

Noch ein PS: Sollte dann die 87 Kräckerchen nur 164 Gramm wiegen, bitte bitte nicht noch eine "Beschwerde" aufmachen, sondern direkt Anwalt einschalten. ;-)

Da steht aber auch drauf, dass es 90st. sind, und diese Werbung steht auch auf den Plakaten und kommt im Fernsehen. Und wenn´s mir Spaß macht, wiege ich die blöden Dinger vielleicht auch noch.

Mein Gott,
was für ein infantiles Thema. Es geht nur um das Gewicht der verkauften Ware. Durch technische Toleranzen bei der Verpackung, was rechtlich sogar zulässig und abgesichert ist, sind in einer Packung eben mal 87, 88, 89, 91, 92 oder 93 Stück drin.
Jeder Chip wiegt nun mal nicht genau 1, irgendwas Gramm, sondern ist mal schwerer und mal leichter.
Daher die unterschiedlichen Stückzahlen.

Wenn Sie alle Werbeaussagen für bare Münze nehmen und P&G wegen dieser "Abweichung" anprangern wollen, dann müssen Sie sich die Mühe machen und alle Firmen anprangern. Denn die meisten Firmen werben mit "schwammigen" Aussagen (hab beruflich damit zu tun).

Dieser Kommentar wurde entfernt.

Ach was, eine herrliche Beschwerde. Liebe Frau T. und Reclaboxler-4512818 hätten Sie sich ein einziges Mal die Mühe gemacht, zu übersetzen, was auf der Packung steht und nicht jeden einzelnen Chip in der Packung gezählt, dann hätten Sie auf Ihre Beschwerde eine Antwort. Denn Ihre Beschwerde ist dadurch total sinnlos.

Da ich zufällig eine Packung Pringles im Hause habe, habe ich mir die "Werbung" mal angeschaut. Auf dieser Packung steht, wahrhaftig, dass sich 90 Pringles in der Packung befinden. Wohlgemerkt sei hier, dass dort steht "90 Pringles Inside" (was ja auch schon Englisch ist) und daneben steht "on average". So und hätten Sie sich mal lieber die Mühe gemacht, diese zwei Wörter zu übersetzen, anstatt die Chips innen zu zählen, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass on average = im Durchschnitt bedeutet.

Ich hoffe nun, dass Sie wissen, was im Durchschnitt bedeutet. Aber zur kurzen Erklärung: Durchschnitt ist nicht immer gleich dem Tatsächlichen.

Weiterhin ist das Gewicht beim Verkauf von Ware tatsächlich ausschlaggebende. Wenn Sie also zählen, dass 87 Pringles in der Dose sind, dann müssen Sie diese auch wiegen und erst wenn Sie nicht auf die 165 g kommen, handelt es sich hierbei um Darstellung falscher Tatsachen in der Werbung. Da, wie bereits erwähnt, auf der Packung auch hingewiesen wird, dass es sich bei den 90 Pringles um einen Durchschnitt handelt, jedoch aber die Gewichtsangabe genau sein muss.

Aber gehen Sie ruhig mit Ihrer Packung und den 87 Pringles mal zu einem Anwalt für Wettbewerbsrecht und der wird Sie dann mit einem Lachen abweisen. Alles Gute!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.

Glückwunsch. Der Klügere gibt nach.