Retoureware wird nochmals verkauft

Gladenbach

MEIN KOLLEGE HAT BEIL LIDL EINE SCHMUCKKASSETTE GEKAUFT. ALS ER ZUHAUSE WAR, HAT ER BEMERKT, DASS ES DEFEKT IST. ER HAT MICH DARAUF ANGESPROCHEN, WEIL ER KEIN DEUTSCH KANN.

ICH HABE MIR NUR DIE VERPACKUNG ANGESEHEN UND HABE DIREKT EINEN RETOURE-ZETTEL GESEHEN. ES STEHT SOGAR DRAUF, DASS ES DEFEKT IST. MEIN KOLLEGE KANN ABER AUCH NICHT DEUTSCH LESEN.

ICH BIN ZU LIDL GEGENGEN UND HABE DA GESAGT, DASS ICH DAS UMTAUSCHEN MÖCHTE. WAS SAGEN DIE ZU MIR? - NEIN, OHNE KASSENBON KÖNNEN DIE DAS NICHT ANNEHMEN.

MAN VERLÄSST SICH VIELLEICHT DARAUF, DASS ES GANZ IST. ER HAT ES AN DER KASSE DEN BON LIEGEN LASSEN.

Meine Forderung an Lidl Dienstleistung:

UMTAUSCH ODER GELD

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 189 Tagen und 6 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

So Leid es mir tut, aber OHNE Kassenbon wird nie umgetauscht.

Also, ich arbeite bei Aldi und da nehmen wir auch mal etwas zurück auch ohne Kassenbon.

Demnächst soll er dann nur noch bei Aldi einkaufen.

@Celen Baris: Die Aussage von Willi Braun konnte bislang nicht verifiziert werden. In Deutschland ist es nun mal so üblich, dass der Kaufnachweis vorgelegt werden muss. Vielleicht sollten Sie Ihren Kollegen davon überzeugen, eventuell doch mal Deutsch zu lernen.

Mehr sag' ich dazu nicht! : -#

Mal wieder ganz schlaue hier im Forum, allen voran der Moralapostel.

Selbstverständlich kann man Ware auch ohne Kassenbon umtauschen. Das macht die ganze Sache zwar nicht einfacher aber dennoch möglich. Man muss beweisen können, dass man das Produkt im jeweiligen Geschäft gekauft hat. Dies lässt sich beispielsweise durch einen Kontoauszug (EC-Lastschrift) beweisen oder auch durch einen Zeugen, der beim Einkauf dabei war. Des weiteren ist die Schmuckkassette nicht Dauerangebot des Lidlmarktes, es dürfte sich leicht nachweisen lassen, dass nur der Lidl zu einer bestimmten Zeit dieses Produkt verkauft hat.

Tragen ihre Beweise (falls vorhanden) dem Filialleiter vor und ich denke, sie werden ihr Geld zurück bekommen.

@ RB3313443: Mal so am Rande: EIN UMTAUSCHRECHT existiert in Deutschland nicht, ergo ist es egal, ob er beweisen kann, ob er das dort gekauft hat. Der EH könnte sogar theoretisch verlangen, dass der Kunde eine rosa Schleife zum Umtausch darum bindet, da ein Umtausch ausschließlich auf der Kulanz des EH beruht. Anders bei einer Reklamation, hier gilt die Gewährleistung und die sich daraus ergebenen "Beweisgesetze". Da die Ware aber als Defekt (Retourenzettel) gekennzeichnet war und der Einzelhändler nichts dafür kann, dass der Kunde die Amtssprache nicht beherrscht, besteht hier auch kein Reklamationsrecht.

Also, auf Kulanz hoffen, aber Rechte bestehen keine!

Stellt sich die Frage, ob der "Defekt-Zettel" von außen sichtbar war oder ob er erst nach Öffnen der Verpackung zum Vorschein kam. Richtig ist, dass ich mich vorhin bzgl. des Umtauschrechts falsch ausgedrückt habe und es muss natürlich im Schadensfall durch Gewährleistungsrecht ersetzt werden. Im Ergebnis ändert das aber nichts für den Kunden.

Zur Beschwerde: War jetzt der Retoure-Zettel von außen zu lesen oder nicht, Herr Beschwerdeführer? Diese Info sollten Sie hier liefern.

Zu Moralapostel: Seine Dauerkommentare triefen seit jeher vor Häme und Inkompetenz. In der Sache meist daneben, im Ton immer. Da es ihn offensichtlich nachts zwanghaft umtreibt, wäre eine Wohnsitzverlegung in die Karpaten für ihn von Vorteil. Evtl. hilft aber auch eine Runde Winterschlaf (aber bitte am Nordpol).