Beschwerde gegen Verkäufer
Am 09.06.2011 war ich im Pennymarkt in Mettenhof einkaufen. Zwei Min. vor 21:00 schrie ein südländischer Verkäufer mich an, es wäre 21:00 Uhr und sie hätten geschlossen und ich solle verschwinden. Außer mir befand sich noch eine Kundin und ihre drei Kinder im Geschäft sowie eine Verkäuferin an der Kasse.
Ich fragte die Verkäuferin nach etwas zum Schreiben und nach dem Namen Ihres Kollegen zwecks Beschwerde, was mir beides nicht genehmigt wurde. Dann riss dieser Südländer mir den Einkaufswagen aus der Hand und schubste ihn aus dem Geschäft, wo er fast gegen ein dort geparktes Auto knallte. Auf dem Parkplatz wurde ich noch tätlich angegriffen und dann warf der Kerl meine Einkäufe auf den Boden und nahm den Einkaufswagen mit.
Am nächsten Tag war der Filialleiter da und ich bekam Hausverbot, da war der ganze Ablauf plötzlich vom Personal umgedreht worden! Ich hätte den Verkäufer geschlagen usw. Auf so einen Laden kann ich gerne verzichten.
Meine Forderung an PENNY-Markt:
Entlassung des Verkäufers oder zumindest Abmahnung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Und wenn es ein "Nordländer" wäre? Mein Fazit: Wenn der Herr Scheidler auf den Laden ohnehin verzichten kann, dann brauchts auch keine "personellen Konsequenzen" zu geben, und der Friede ist wieder eingekehrt. FROHE PFINGSTEN
@ Josef Scheidler: Ob sich das alles so abgespielt hat, wage ich mal zu bezweifeln. Vermutlich sind gewisse Sachen überhaupt nicht benannt worden oder wurden so aufgebauscht, dass sie unglaubwürdig klingen.
Davon mal abgesehen sollte man um 20:58h immer zusehen, dass man seinen Allerwertesten aus dem Laden bekommt. Auch ein "südländischer" Angestellter möchte mal Feierabend machen.
Und nebenbei bemerkt, aufgrund dieser hanebüchenen Story ist Ihre Forderung 'ne echte Lachnummer! Nur gut, dass Ihnen ein Hausverbot erteilt wurde.
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In dieser Beschwerde scheint jeder zweite Satz zu fehlen; wieso wohl?