Ich habe in Köln mit meiner Freundin eingecheckt mit einem kostenpflichtigen Koffer und mit zwei Mal Handgepäck in der Größe von 55x40x20, es war alles kein Problem.

Als wir in Budapest einchecken wollten, war unser Handgepäck laut Schalter plötzlich zu groß, die haben dort eine Konstruktion, wo man den Koffer einstellen soll. Wenn er nicht passt, darf man den Koffer nicht mit in den Flieger nehmen. Besonders entspricht diese nicht den Maßen von 55x40x20, eher kleiner.

Dadurch dass mein Koffer dort nicht rein passte und der meiner Freundin auch nicht, mussten wir die Koffer als normales Gepäck aufgeben und 40 Euro zahlen. Mein Koffer ist doch nicht gewachsen vom hHin- zum Rückflug.

Habe mich mit meinem Rechtsanwalt beraten und sollte erstmals auf diesem Weg eine Lösung finden, was ich sehr hoffen möchte. Als Anlage sende ich die Quittung mit.

Bestell-/Kundennummer: Fugnr. 4u789 Buchungscode k9835d

Meine Forderung an Germanwings:

Am liebsten hätte ich gerne die 40 Euro, aber mindestens die Hälfte

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 353 Tagen und 17 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

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Die Beschwerde ist absolut berechtigt.

Testhalber könnte man ein Blindgepäck mitnehmen, eine alte Tasche, die den exakten Maßen entspricht, und wenn sie wo ned genommen wird, dann stellt man sie einfach irgendwo mitten am Airport hin und "vergisst sie dort". Wenn man dann rein zufällig die Tasche mit etwas Feuerwerksruß verunreinigt hat, schlagen die Sprengstoffhunde sofort an, dann werden sie es sich das nächste Mal überlegen, ob sie Handgepäck schmälern wollen. Ich weiß, das ist boshaft, aber es ist nichts Verbotenes, eine Tasche zu vergessen, auch wenn nur Zeitungen drin sind oder so.