Pfandrückgabe Einwegflaschen

Neckarsulm

Die Automaten im Markt "Im Mühlenbruch in Niederdollendorf" sind eine Zumutung für den Kunden.

Für den Einwurf von z. B. Volvic-Flaschen benötigt man bis zu zehn Versuche, bis der Automat die Flaschen annimmt. Letztendlich bleibt einem nichts anderes übrig, als die Flaschen an der Kasse abzugeben.

Dieser Umstand ist den Mitarbeitern bekannt. Angeblich wurde das Problem schon "weiter gemeldet" - aber es würde nicht behoben.

Dies scheint wohl ein Lidl-Problem zu sein, da die Automaten der Fa. Rewe keine Probleme mit dem o. g. Leergut haben. Wenn ich das Leergut zu Rewe bringe, kann ich auch in Zukunft dort einkaufen.

Note: Mangelhaft!

Meine Forderung an Lidl Dienstleistung:

Neue Leergutautomaten!

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Schon mal daran gedacht, wie teuer so ein Leergutautomat ist? Dafür werden glatt drei Mitarbeiter entlassen, dann können Sie erst mal eine halbe Stunde an der Kasse anstehen, um schön Ihre tollen 25 -Cent-Volvic-Pfandflaschen abzugeben. Sehr sinnige Forderung.

Im Übrigen scheitert die Pfandflaschenrückgabe häufig nicht am Gerät selber, sondern am Anwender.

Und noch ein Tipp: Gelber Sack!

"Wir leben in einer Demokratie. Das bedeutet, man darf eine Meinung haben, man muss es aber nicht."

Und wieso gehen Sie nicht einfach zu Rewe, wenn Sie Lidl zu einer Beschwerde nötigt?

Also, zunächst einmal ist ein Supermarkt, welcher Getränke anbietet, auch dazu verpflichtet, dieses als Leergut wieder zurückzunehmen. Rücknahmepflicht § 9 der Verpackungsverordnung
Stellt der Händler nun einen Automaten auf, welcher nachweislich nicht oder nur eingeschränkt fkt, kommt er dieser Verpflichtung nicht in vollem Umfang nach.
Daher kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass ein Kunde sich hierüber nicht beschweren darf?

@ J. J.: das ist leider nicht korrekt. Bietet ein Händler z. B. nur pfandfreie Getränke an, z. B. Säfte, dann muss dieser auch keine Pfandflaschen annehmen.
Ferner gilt, wie der Händler bepfandete Flaschen zurück nimmt, ist seine Sache. In diesem Fall sagt der Beschwerdeführer selber, er müsse seine Flaschen bei Lidl dann an der Kasse abgeben, da der Leergutautomat nicht funktioniert. Demnach kommt der Händler seiner Pflicht nach, er nimmt die Pfandflaschen zurück.

Der Unbequemlichkeit wegen ist diese Beschwerde bestimmt nachvollziehbar, aber nicht aufgrund gesetzlicher Missstände.

@ Rosa Munde: Es gibt keine Rückgabepflicht.

@ ReclaBoxler-1023215: Manch einer kommt ja auf die grandiose Idee, seine viertel vollen Bierflaschen in den Automaten zu pfeffern, ergo Reinigung wäre nur Schadensbegrenzung, dazu kommt noch der Nebeneffekt des angenehmen Geruches.

Softwareupdates nimmt die dpg vor und das in regelmäßigen Abständen.

Ist auch vollkommen nebensächlich, Beschwerdeführer ist sein Pfand los geworden, geht in Zukunft zu REWE und gut ist.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.