Centerra Immobilienservice – Miete rauf, Service runter?

"Property Management heißt bei uns Dienstleistung nach Maß." — centerra Immobilienservice GmbH

Was das Maß des farbenfrohen Müllberges (siehe Fotos) im Hinterhof der Karl-Kunger-Straße 21, 12435 Berlin anbelangt, entspricht Ihr Werbeversprechen durchaus der Wahrheit.

Seit über einem Jahr sind die Mülltonnen permanent überfüllt. Das Hauswartteam der BDS Building Development und Service GmbH (Ihr Geschäftspartner) hält es nicht für nötig, die Mülltonnen rechtzeitig zu entleeren.

Dies stellt nach unserer Auffassung einen erheblichen Mangel dar, weil dadurch die Wohnqualität stark gemindert wird.

Nach einem Urteil des AG Potsdam ist der Mieter zu einer Mietminderung in Höhe von 5 % berechtigt, sofern die zur Verfügung stehenden Mülltonnen ständig überfüllt sind (Quelle: AG Potsdam 09.03.1995 26 C 406/94 WuM 1996, 760).

Wir fordern Sie daher auf, diesen unhaltbaren Zustand umgehend zu beseitigen und dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Geschäftspartner die Mülltonnen regelmäßig entleert.

Meine Forderung an centerra Immobilienservice:

Wir fordern eine ordnungsgemäße und regelmäßige Entleerung der Mülltonnen

Antwort auf die Beschwerde vom 31.08.2011
centerra Immobilienservice GmbH

Abteilung: Servicecenter

01.09.2011 | 11:55 Uhr

Liebe Mieter,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Müllplatz wurde bereits gestern - noch vor Veröffentlichung Ihrer Beschwerde - beräumt. Grund für die "Vermüllung" waren Zugangsprobleme der Stadtreinigung, die aber ebenfalls behoben sind. Wir haben uns heute vor Ort von der Situation ein Bild gemacht. Orange Box und Gelbe Tonne müssen wir noch klären. Erfolgt kurzfristig.

Wenn sich zukünftig herausstellen sollte, dass die vorhandene Kapazität der Mülltonnen nicht ausreichend ist, bitten wir höflichst um einen direkten Hinweis, wir werden sodann zusätzliche oder größere Mülltonnen aufstellen lassen.

Allerdings - da haben einige der Diskussionsteilnehmer völlig recht - werden die entstehenden Kosten vollständig auf die Mieter umgelegt (im Rahmen der Betriebskostenabrechnung). Ich habe bei meiner heutigen Inspektion festgestellt, dass z. B. in der Papiertonne ganze, nicht gefaltete Kartons entsorgt sind. Die Tonne ist also extrem schnell voll. Die Kosten für die Entsorgung steigen.

Ich bitte Sie in Ihrem eigen Interesse dafür Sorge zu tragen, dass das Volumen des Mülls optimiert wird. So können wir uns gemeinsam über saubere Müllplätze ohne steigende Entsorgungskosten freuen.

Mit den besten Grüßen

Ihre centerra Immobilienservice GmbH

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@Rentner

Du hast ja krude Ansichten.

Auch hier taucht der Rentner mit seinen Bemerkungen auf.
Ich schließe mich der Meinung, von Christian, voll und ganz an!

Wenn man schon das Urteil eines AG zitiert, sollte man das auch ganz tun:

Zitat:
Nach Ansicht des AG Potsdam, Urteil vom 9. März 1995, Az: 26 C 406/94, ist der Mieter zu einer Mietminderung in Höhe von 5 % berechtigt, sofern die zur Verfügung stehenden Mülltonnen ständig überfüllt sind. Quelle: WuM 1996, 760. Voraussetzung ist hierbei allerdings, dass dem Vermieter nach dem Mietvertrag die Verpflichtung obliegt, Mülltonnen oder Müllcontainer zur Verfügung zu stellen. Die Müllabfuhrkosten sind als >>>Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig.

Ohne Regelung im Mietvertrag, gilt das Prinzip der Verursachung. Der Mieter trägt alle Kosten für die Beseitigung "seines" Mülls.
Ende Zitat:

Sie als Beschwerdeführer müssen wissen, was Ihr Mietvertrag hierzu sagt. Sie als Mieter werden aber so oder so die Mehrkosten zahlen.

Insofern sind auch die Aussagen von "Rentner" absolut zutreffend.

Die Bemerkung, von Rentner, mag zutreffend sein. Jedoch, wenn die Mieter nicht in der Lage sind, aus Faulheit oder Desinteresse, den Müllbereich sauber zu halten, steht der Vermieter in der Pflicht. Der Vermieter ist dafür zuständig, dass der Müll beseitigt wird und hat dann auch das Recht, die dadurch entstandenen Kosten auf alle Mieter umzulegen.