Online-Shop Feldmann-Wohnen liefert nicht zum angegebenen Preis

Rostock

Am Montag, den 31.10. habe ich im Online-Shop von Feldmann Wohnen (Möbelhaus in Rostock) einen Couchtisch für 13 € gekauft, als Zahlungsart Vorkasse gewählt und sofort bezahlt.

Als ich ein paar Tage später nachgefragt habe, wann ich mit dem Tisch rechnen kann, bekam ich als Antwort von Herr T., dass der Tisch 139 € kostet und der Preis im Internet ein Fehler gewesen wäre. Ich solle entweder die Differenz bezahlen oder der Einkauf müsse storniert werden.

Daraufhin habe ich mir die AGBs des Shops angesehen und darin folgende Passage gefunden: „Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 S.1 BGB. Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb von 10 Tagen schriftlich oder in Textform annehmen oder die bestellte Ware übersenden oder der Kunde Vorkasse leistet. Für den Fall der vereinbarten Zahlungsart Vorkasse erklären wir die Annahme des Vertrages zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung erfolgt."

Demnach haben sie den Vertrag also angenommen und sind verpflichtet, mir den Tisch zu schicken. Darauf habe ich Herrn T. hingewiesen, der diesen Hinweis aber ignoriert hat und mir bloß schrieb, ich könne entweder bezahlen oder meine Kontodaten für einen Rücküberweisung schicken. Das habe ich nicht getan. Auf meine folgenden Mails wurde überhaupt nicht mehr reagiert.

Meine Forderung an Feldmann-Wohnen:

Ich möchte den Tisch erhalten (zu dem Preis, zu dem ich ihn auch gekauft habe)

Antwort auf die Beschwerde vom 08.11.2011
Feldmann-Wohnen GmbH

Abteilung: Geschäftsleitung

10.11.2011 | 12:14 Uhr

Dem Kunden wurde bereits ein Kulanzangebot in Höhe des Einkaufspreises des Couchtisches angeboten.

Die Firma sterbt eine friedliche Lösung des Falles an, ohne dafür (unnötig) das Gericht zu bemühen.

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Unmöglich. Den Laden kenne ich sogar. Da gehe ich nicht mehr einkaufen. Wenn Kunden mal einen Fehler machen, dann sind die Shops immer sehr schnell im Fordern.

Da git es aber wesentlich aktuellere Urteile, die dem Käufer in solchen Fällen Recht geben. Nur ein Beispiel: http://www.digitalfernsehen.de/Quelle-muss-Flachbildfernseher-fuer-199-Euro-liefern.news_410325.0.html Die Möglichkeiten einer "Irrtumsanfechtung" von Seiten des Verkäufers sind begrenzt, insbesondere wenn der Kunde schon gezahlt hat. Und nicht nur die dt. Gesetze, sondern auch die AGBs des Shops geben der Käuferin recht. Aber vermutlich denkt der Shop-Betreiber, dass die Kundin aufgrund des niedrigen Streitwertes sowieso nichts unternimmt und ignoriert die Rechtslage deswegen einfach. Man hätte ihr mindestens ein gutes Vergleichsangebot machen müssen.

Die Firma hat mir angeboten, den Tisch für 109 € zu erwerben. Aber da die Differenz zwischen 13 € und 109 € ziemlich groß ist (immerhin mehr als das achtfache), bin ich nicht auf dieses Angebot eingegangen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.

Ich habe das Geld zurück erhalten.

Das kann ich nur bestätigen. Ich habe bei Feldmann-Wohnen eine Vitrine Anfang April bestellt. (Natürlich mit Vorkasse!) Beim Aufbau stellten wir fest das ein Schrank-Seitenteil falsch rum ist also ein Aufbau überhaupt nicht möglich ist. Bis jetzt höre ich jedesmal: "Bitte haben sie noch etwas Geduld! " meine Geduld wird jetzt fast 3 Monate auf die Probe gestellt.