Karton wurde geöffnet und das Notebook entwendet!

Hamburg

Am 25. Oktober 2011 versendete mir der Verkäufer das von mir per Vorkasse bezahlte Notebook.

Das Paket ist leider nie bei mir eingetroffen (Österreich).

Der Grund: Wie gesagt, am 25. Oktober ging das Paket auf die Reise, doch leider wurde das Paket während des Transports geöffnet und das darin befindliche Notebook, welches im Originalkarton verpackt war, entwendet. Der leere Umkarton ging am 28.10. wieder an den Verkäufer zurück mit der Begründung, dass ein Versandschaden vorliegt. Das Paket wurde vom Verkäufer bei der Übernahme im Beisein des Hermes-Boten geöffnet, welcher auch bestätigte, dass der Karton leer war.

Die anschließende Schadensmeldung wurde vom VK schon durchgeführt und an Hermes weitergeleitet, doch leider ist seitens Hermes noch keine Antwort eingetroffen.

Dass beim Transport mal ein Paket verschwindet oder der Inhalt kaputt geht, ist mir schon klar, aber dass jemand ein Paket öffnet und dann den Inhalt entwendet, sollte bei einem Paketdienst nicht passieren.

Fakt ist, ich warte jetzt schon fast einen Monat, habe weder das Geld Retoure bekommen, noch hat der Verkäufer je eine Antwort von Hermes erhalten.

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer - 007634250019104

Meine Forderung an Hermes Logistik Gruppe Deutschland:

Rasche Abwicklung-Schadensersatz!

Antwort auf die Beschwerde vom 18.11.2011
Hermes Germany GmbH

Abteilung: Kundenservice

18.11.2011 | 15:01 Uhr

Hallo ReclaBoxler-3517541,

der Vorgang ist bei uns bereits in Bearbeitung und wir stehen in schriftlichem Kontakt mit dem Absender. Sobald uns alle benötigten Unterlagen eingereicht worden sind, werden wir den Vorgang abschließend bearbeiten.

Bitte setzen Sie sich mit dem Absender in Verbindung, da dieser durch den abgeschlossenen Kaufvertrag Ihr Vertragspartner und Ansprechpartner ist.

Beste Grüße

- Ihr Hermes Kundenservice

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Wenn das Paket nie bei Ihnen ankam, woher wissen Sie dann, dass es leer war?

Hier wäre es richtig gewesen, Ihren VK wegen zu langsamer Bearbeitung anzumahnen. Er muss sich um Ersatz bemühen oder das Geld zurück zahlen.

Unfassbar, was bei Hermes abgeht! Das sollte heutzutage nicht passieren!
Warum sind die von Hermes so unfähig, einen vernünftigen Kundenservice zu betreiben?
Mal vom gesamten Service ganz abgesehen!
Ich habe von Hermes eine Nachricht nach sieben Tagen bekommen, dann erst haben die festgestellt, dass im Depot Düsseldorf eingebrochen und meine Sendung mit gestohlen wurde.

Hallo; das riecht nach Problemen, denn; ZITAT USER (Käufer); Fakt ist, ich warte jetzt schon fast einen Monat, habe weder das Geld Retoure bekommen, noch hat der Verkäufer je eine Antwort von Hermes erhalten. ----------------------- Zitat Hermes; Sobald uns alle benötigten Unterlagen eingereicht worden sind --------------------------- Menschlich wie rechtlich ist das nicht ganz unproblematisch; Insofern der VERKÄUFER ein PRIVATER ist (also NICHT gewerblich handelt), erfolgt der Versand zum Kunden auf Gefahr des KUNDEN. Kann man in den Rechtsforen nachlesen. Der VK hat einen Nachweis (Einlieferungsschein, etc. ) und damit ist bei VERLUST die Angelegenheit (faktisch) für IHN (VK) erledigt. Etwas anderes wäre es, wenn wegen "Schlechtverpackung /unzureichender Verpackung" der Artikel beim Kunden beschädigt ankommt. DANN wäre der VK "erstattungspflichtig". Problem (für VK) KÖNNTE hier aber sein, dass (offensichtlich, siehe Text des Users oben) der Artikel in der ORIGINAL-Verpackung versendet wurde. Üblicherweise versendet man Artikel in "neutraler" Verpackung, um nicht einen Hinweis auf den Wert der Ware zu geben. Allerdings gehe ich mal davon aus, dass man beim Einbruch/Diebstahl nicht nur ein bis zwei Pakete geklaut hat, sondern eher "alles" ausgeräumt hat. Insofern hat /hätte die Neutralverpackung nix gebracht. Was den "Gefahrenübergang" /Erstattungspflicht /Höhe angeht, so muss sich der KÄUFER im Klaren sein, dass ER (der KÄUFER) von Hermes nur eine geringe Erstattung bekommt. GERINGER, als er selber für das Gerät bezahlt hat. Und der Zeitpunkt der Erstattung kann auch lange dauern. Damit hat der VERKÄUFER dann nix mehr zu tun. Den "Liefervertrag" hat der VERKÄUFER zwar mit Hermes geschlossen, aber wie bereits weiter oben geschrieben; GEFAHRENÜBERGANG. Und üblicherweise tritt, aus Sicherheitsgründen, der VK (Vertragspartner von Hermes), seine Rechte entsprechend an den KÄUFER ab. Insofern kann sich dann der KÄUFER wegen entsprechender Geldforderungen an Hermes wenden, und ärgern.

Dieses gilt bei einem PRIVATEN VK.

Hallo nochmal,

Ich hatte natürlich versucht, nachträglich den Text noch zu bearbeiten, aber die "Bearbeitungszeit" war dann wohl doch zu lang, so dass dann die Änderung wegen Zeitüberschreitung nicht mehr ausgeführt wurde.

Sorry.

Gruß

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.