Rücksendung von Ware blieb ohne Rückerstattung

Im Mai 2011 erhielt ich per Post eine von mir bestellte Torwarthose. Diese gefiel meinem Sohn nicht, so dass ich mich per E-Mail beim Versender erkundigte, ob ich die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücksenden könnte. Dieses wurde mir per E-Mail bestätigt und versichert, dass mir auch anfallende Portokosten zurückerstattet würden. Die Ware sendete ich also am 10.05.2011 zurück. Am 09.06.2011 reklamierte ich zum ersten Mal das nicht rückerstattete Geld per E-Mail, am 10.07.2011 zum zweiten Mal. Am 02.08.2011 reklamierte ich den Vorfall nochmals per Brief. Es erfolgten gar keine Reaktionen von Seiten des Lieferanten.

Bestell-/Kundennummer: 3104 / 3245

Meine Forderung an Sportshop DASOU:

Erstattung des Kaufpreises incl. Versand- und Mahnkosten (25 €)

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 182 Tagen und 18 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Leider ist noch nichts passiert.

Es hat sich leider überhaupt nichts getan.

Es hat sich leider überhaupt nichts getan.

Ich habe dasselbe problem mit dem sportshop dasou. im dezember habe ich Ware im wert von 110€ zurückgesandt und bis heute kein Geld bekommen. ich habe einen anwalt eingeschaltet. auch auf sein schreiben gab es keine antwort. ich weiß nicht weiter! wer kann helfen?

Mein Anwalt hat mir angeboten die Forderung gerichtlich geltend zu machen. dafür müsste ich aber folgende kosten vorstrecken und bekomme diese nur wieder, wenn die Firma Dasou zahlungsfähig ist:

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 32,50 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG 30,00 €
zzgl. Auslagenpauschale u. Mehrwertsteuer
und Gerichtskosten i. H. v. 75,00 €

der Wert der Ware beträgt nur 110€. ich überlege nun erstmal eine strafanzeige zu machen. was meint ihr?

ja, einen nachweis für die rücksendung habe ich. Da ich das paket per rückschein zurückgesandt habe. eine Frau menz hat mein paket in Empfang genommen.

Nein, eine rechtschutzversicherung habe ich leider nicht. bekomme ich die kosten für eine zivilklage wieder, wenn der verkäufer nicht zahlungsfähig ist?

Hallo,

ich habe auch ein Problem mit dem sportshop Souley.

Ich habe im Dezember Waren im Wert von 65 € bestellt. Leider kamen diese bei mir nie an. Unzählige Male versucht telefonisch wen zu erreichen, abgemahnt mit Einschreiben und Rückschein. Dann kam eine E-Mail im Februar, dass Dary Souley mir die Kosten zurück erstatten möchte, doch leider ist bis heute nicht gekommen. Hatte zwischenzeitlich wieder per Mail und Frist abgemahnt. Und jetzt habe ich langsam die Schnauze voll.
Die Internetseite von ihm ist außer Betrieb, die letzten Bewertungen von eBay und Amazon wurden letzten Sommer getätigt.
Es scheint, als ob er geschäftlich langsam tot ist. Ich habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt. Ich werde mir einen Titel besorgen und den vollstrecken lassen. Alleine nur aus Prinzip, damit solche Firmen nicht einfach weiter so machen können.

Gruß