Taschenkontrolle

Niederkassel

Am 23.01.2012 wurde ich im Netto Marken Discount in Niederkassel von der Fillialleiterin aufgefordert, meine Tasche zu öffnen. Sie forderte dies nicht höflich (wenn höflich, hätte ich es gemacht, hatte ja nichts zu verbergen), sondern schnauzte mich an.

Ich hatte keine Lust auf Polizei, weil ich einen wichtigen Termin hatte, aber ich fand dies eine Frechheit.

Das kann als Nötigung angezeigt werden und bitte Sie, dies in Zukunft zu unterlassen.

Meine Forderung an Netto Marken-Discount:

Dies in Zukunft zu unterlassen

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 147 Tagen und 13 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Also ehrlich, ich hätte auf die Polizei gewartet, dann hätten Sie eine Entschuldigung verlangen, und ordentlich Rabatz machen können.
Aber so? Eine sinnlose Beschwerde!

@ Daniel Krumm: Wie bei der Heirat oder Scheidung gehören auch bei einer Nötigung immer Zwei dazu. Wenn Sie keine Zeit haben, die Polizei zu holen, müssen Sie nicht auch noch so eine Bauernposse ins Netz stellen!

Taschenkontrollen dürfen grundsätzlich nur von der Polizei durchgeführt werden und selbst die darf so etwas nur bei einem ausreichend begründetem Verdacht. Alle anderen - egal, ob Kassiererin, Filialleiterin, Direktor, Vorstand etc. dürfen so etwas grundsätzlich nicht! Außerdem können Sie Schadensersatz wg. Rufschädigung verlangen, wenn irgendein Angestellter des Geschäftes Sie vor anderen Kunden bzw. in der Öffentlichkeit durch seine Worte des Diebstahls bezichtigt.

Ich bin immer wieder geschockt, wie wenig die Menschen von Ihren Rechten Gebrauch machen. Warum gehört wohl die Polizei zur Executive unseres Staates und nicht auch gleich alle Filialleiter, Kassierer etc.? Ahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh!