Gestern war ich in einem Aldi Markt in Aschaffenburg Würzburger Straße. Da ich Fußgängerin bin, hatte ich meinen hochwertigen City-Rucksack auf dem Rücken und habe ihn während des gesamten Einkaufs auch nicht von den Schultern genommen.
An der Kasse fragte mich die Kassiererin, ob sie in meinen Rucksack schauen kann. Ich fragte sie, ob sie das ernst meine. Sie sagte, dass aufgrund der hohen Verlustzahlen durch Ladendiebstahl sie die Anweisung von der Geschäftsführung habe, dieses zu tun. "Wir müssen das machen."
Ich war so verdattert, dass ich die wirklich freundliche Dame in meinen Rucksack habe schauen lassen. Während des Vorgangs sagte sie mir noch, dass ich das "Nachschauen" auch verweigern kann. Da wars aber schon passiert. In der Schlange hinter mir fand sich natürlich staunendes Publikum, die, da außer Hörweite stehend, sich ihre eigene Interpretation machen konnten.
Prinzipiell steht man also bei Aldi unter Generalverdacht. Ich empfand das genauso, als wollte man meine Manteltaschen durchsuchen, bloß weil der Mantel Taschen hat. Das geht gar nicht! In einem solchen Geschäft kaufe ich nicht mehr ein, das bezieht sich auf alle Filialen, meine Beschwerde richtet sich gegen die Firmenpolitik. Wie gesagt, die Kassiererin hat sich sehr freundlich benommen und ich wollte sie auch nicht in Schwierigkeiten bringen, wenn sie einer Anweisung nicht folgt. Natürlich kann man sich fragen, was für eine Personalpolitik da betrieben wird!
Darüber hinaus gibt es keine Adresse im Internet, wo man sich mit einer Kritik direkt an ALDI wenden könnte. Das zeugt von einem Desinteresse, das ALDI für mich nun vollkommen indiskutabel ist.
Meine Forderung an ALDI - Unternehmensgruppe Süd:
Was kann man da schon fordern?
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG
Unternehmensgruppe ALDI SÜD
Burgstraße 37
45476 Mülheim an der Ruhr
Amtsgericht Duisburg HRA 8577
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 120 353 372
Telefax 01803 252722 (0,09 €/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,42 €/Min. aus
Mobilfunknetzen)
E-Mail mail@aldi-sued.de (Kontaktformular)
https://www.aldi-sued.de/de/html/contact.php?view=contact_form
http://www.aldi-sued.de/de/html/impressum.htm
Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Das nächste Mal einfach Rucksack zulassen und Durchsuchung verweigern. So würde ich es zumindest machen.
Sowas ist teilweise auch bei anderen Unternehmen Praxis. Ich persönlich habe damit keine Probleme da ich nichts zu verbergen habe. Teilweise werd ich schon überrascht angeschaut weil ich es von mir aus schon zeige.
Probleme die die Welt bewegen. Wenn man mit einem Rucksack durch einen Laden läuft, muss man mit sowas rechnen. Und ich finde es auch verständlich, weil wieviele schwarze Schafe gibts denn, die klauen? Manchmal frag ich mich echt, ob der Einzelhandel vielleicht auch noch beim raustragen helfen soll?
Mitarbeiter eines Supermarktes dürfen keine Taschen durchsuchen, das darf nur die Polizei!
Man sollte schon die Rechtsprechung hierzu kennen:
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-22195_BGH-zur-hoeflichen-Bitte-einer-Taschenkontrolle-im-Supermarkt.news6197.htm
Muss es für eine Rucksackkontrolle immer einen Anlass geben?
Ich finde, dass das ein gewichtiger Anlass ist, sich überhaupt zu beschweren! Allerdings hätte Frau Schneider selbst einiges dazu beitragen können, um nicht in diese peinliche Situation zu geraten.
Ich wohne im LK Aschaffenburg, und nehme auch öfter mal einen Rucksack mit wenn ich den Kinderwagen dabei habe. Bis jetzt wurde ich aber noch nicht gebeten den Rucksack vorzuzeigen. Ich frage schon immer selbst, aber das wird meist mit einem "ach ist schon okay" abgewimmelt, oder man kuckt mich fragend an. Beim Aldi wurde ich auch noch nicht dazu aufgefordert, allerdings wird man da von oben bis unten genaustens gemustert.
.. wollte noch anmerken das es wahrscheinlich an der Lage des Aldi liegt. In der Würzburger Strasse tummelt sich so einiges Gesocks, da sind Kontrollen meines Erachtens schon angebracht.
Hallo Gorgonzola, mit der Beantwortung der Frage von Reclaboxer 5574638 hätten Sie nun Gelegenheit gehabt mal einen vernünftigen Beitrag zu leisten.
Die Frage war wohl auch nur theoretisch gemeint, mit einer Antwort rechnet hier sowieso keiner.
Ich muss auch jeden Tag zweimal meine Fahrkarte in der Bahn vorzeigen, obwohl ich ein Jahresabo habe. Der Schaffner hat auch Anweisung zur Kontrolle. Ich könnte diese Kontrolle auch so werten, dass mir jedesmal evtl. Schwarzfahren unterstellt wird.
Einfach albern diese Beschwerden hier. Als wenn es sonstr keine wahren Probleme gibt.
Taschenkontrollen etc. dürfen grundsätzlich nur von der Polizei durchgeführt werden. Die BF hätte also die Durchsuchung bzw. das Hineinschauenlassen verweigern können.
Natürlich ist die BF als Kundin nicht weisungsgebunden gegenüber der Geschäftsführung. Die Kassiererin aber schon, deshalb hätte es eben einer Verweigerung der BF bedurft.
Im übrigen ist sogar eine "Fangprämie" die von erwischten Dieben angeblich zu zahlen ist (lt. Aushang in diversen Geschäften), unwirksam!
@ Sybille
Taschen- oder Körperkontrollen sind wahre Probleme, da diese einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen darstellen (wo würden wir denn hinkommen, wenn Schmidt Meyer ermächtigen kann, Lorentz mal eben zu durchsuchen? ) Deshalb dürfen sie lt. Gesetzgeber auch nur von der Polizei durchgeführt werden, wobei selbst die Polizei hier Reglementierungen unterliegt.
Ihr Fall mit dem Jahresabo liegt doch ganz anders, das kann man auch ohne Rechtsgeschichtekenntnisse erkennen. Falls Sie den Unterschied nicht von alleine sehen, haben Sie entweder ein wahres Problem oder zuviel Zeit in ihrem Leben mit dem Lesen von Albernheiten verbracht.
@ RB 1716510
Mit etwas Nachdenken hätten Sie darauf kommen können, dass sich der Vergleich mit der Fahrkartenkontrolle auf die Aussage bezog, bei Aldi unter Generalverdacht zu stehen.
Oder sind Sie der Meinung, dass mit der Fahrkartenkontrolle die Bahn alle Fahrgäste unter den Generalverdacht des Schwarzfahrens stellt?
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Es ist nicht erlaubt, Kunden Privattaschen zu kontrollieren., Kunde kann die Firma anzeigen wegen Unterstellung und Beleidigung vor der Kundschaft, man kann, wenn man will, freiwillig die Taschen zeigen, muss aber nicht, dafür gibt es Detektive lg aus dem Verkauf.
Taschenkontrollen sind nicht erlaubt - Punkt.
Und mal ganz ehrlich, wer stehlen will, wird es versuchen. Ob mit oder ohne Rucksack. Das wird jede/r Verkäufer/in bestätigen können
Mit jedem Unternehmen, dass es ernst meint mit Kundenbeschwerden, kann man sich auch telefonisch in Kontakt setzen.
Das Durchsuchen einer Handtasche oder eines Rucksackes stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatheit einer Person dar. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches hierbei betroffen ist, genießt besonders hohen verfassungsrechtlichen Schutz. Daher darf grundsätzlich nur die Polizei Durchsuchungen von Sachen vornehmen und dies auch nicht ohne Weiteres. Zum Einen muss die Durchsuchung der Auffindung von Beweismittel dienen, die zur Aufklärung einer Straftat benötigt werden. Hierunter fallen natürlich, die im Rahmen eines Diebstahls eingesteckten Waren. Allerdings ist ein konkreter Tatverdacht erforderlich, d. h. es müssen Anhaltspunkte vorliegen, die auf das Vorliegen eines Diebstahls hindeuten, z. B. Zeuge hat das Einstecken von Ware beobachtet. Zudem benötigen die Polizisten einen richterlichen Beschluss, ehe sie die Tasche oder die Kleidung des Tatverdächtigen durchschauen dürfen. Ausnahmsweise, nämlich bei Gefahr im Verzug, können die Polizisten aber auch eigenmächtig kontrollieren. Das ist dann der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass das Diebesgut vernichtet oder versteckt wird.
Hier wird schon deutlich: Wenn selbst die Polizei nur unter hohen Anforderungen Taschen, Jacken oder Einkaufstüten durchsuchen darf, dann steht Privatpersonen ein Durchsuchungsrecht allenfalls unter ähnlich hohen Anforderungen zu. Im Wege der Besitzkehr darf ein Detektiv eine gestohlene Sache sich aus der Tasche wieder herausnehmen. Allerdings nur, wenn ein entsprechender Tatverdacht besteht, er also den Kunden „auf frischer Tat“ beim Einstecken angetroffen hat –verdächtiges Verhalten des Kunden reicht nicht.
Sehr wohl darf der Kaufhausdetektiv – sowie jede andere Person auch – einen Tatverdächtigen festhalten bis die Polizei eintrifft. Auch dann muss er den Kunden aber auf „frischer Tat“ erwischt haben. Besteht kein solcher Tatverdacht, z. B. weil der Kunde für sich ausschließen kann, dass er definitiv nichts eingesteckt hat, dann braucht er sich die genannten Maßnahmen nicht gefallen zu lassen und darf sich sogar zur Wehr setzen.