MULTI-MÖBEL verstößt gegen ihre eigene AGB

Dresden

Ich kaufte einen Fernsehsessel mit meiner Mutter. Die Verkäuferin sah, dass meine Mutti kräftig am Körper war. Meine Mutter hat außerdem starke Wasserbeine. Sie ist auch noch sehr klein, so dass der Sessel für sie ungeeignet war. Die Sitztiefe ist zu groß. Die Beinstütze ist zu schwach.

Nun frage ich mich, warum gehe ich in ein Fachgeschäft, wenn ich so schlecht beraten werde? Nun ist der Sessel beschädigt, durch die schweren Beine. Und ich möchte eine zeitgemäße Entschädigung.

Meine Forderung an MULTI-MÖBEL:

Zeitgemäße Entschädigung

Antwort auf die Beschwerde vom 20.03.2012
Multi-Möbel GmbH

Abteilung: Geschäftsleitung

27.03.2012 | 21:55 Uhr

Sehr geehrte Frau O.

als serviceorientiertes Unternehmen achten wir darauf, dass auch im Sinne des Kunden alle erforderlichen Mittel eingesetzt werden, um die Zufriedenheit des Kunden zu erreichen. Auch arbeiten wir gern mit Verbraucherzentralen und sonstigen Institutionen gern zusammen.

Die stetig steigende Anzahl an Stammkunden und Wiederkäufern zeigt, dass wir in diesem Punkt auch eine gute Arbeit leisten.

Umso mehr bin ich verärgert, wenn ein Kunde Falschdarstellungen via Bewertungsportal im Internet propagiert.

Nun zu den Fakten:

Sie kauften im März 2011 einen TV-Sessel aus der Ausstellung, welcher STARK reduziert war! Hier handelt es sich laut Kaufvertrag um einen Artikel mit reduzierter Gewährleistung von 12 Monaten "für sich".

Richtig: "Sie kauften" den Sessel!

Jetzt beanstanden Sie einen Fehler, welcher bei mehr als 300 verkauften Sesseln nie aufgetreten ist und mit hoher Warscheinlichkeit auf eine falsche Bedienung des Artikels schließen lässt. In Deutschland besteht nun einmal ab dem 7. Monat nach Lieferung die sogenannte Beweislastumkehr.

Ihre Headline "Verstoß gegen die eigenen AGB" wird im Artikel nicht untermauert, denn dann sollten Sie angeben, worauf Sie sich beziegen!

Sofort eine Rückabwicklung gegen Bargeld nach einem Jahr Nutzung zu fordern, so wie Sie es fordern, sehe ich ebenfalls als kritisch an.

Ich freue mich immer über konstruktive Kritik und helfe gern bei Kundenbeschwerden, lasse mich aber ungern mit haltlosen Anschuldigungen anprangern.

mit freundlichen Grüßen,

T. Fietze, Vertriebsleiter Multi-Möbel-Gruppe

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Ich glaube, hier können Sie eher nichts erwarten. Den Verstoß gegen die AGB kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht wäre eine Sitzgelegenheit medizinischer Natur sinnvoller?

Sie kaufen für Ihre Mutter einen Sessel im beisein Ihrer Mutter.
Hat Ihre Mutter auf ein Probesitzen verzichtet oder warum hat sich erst nach dem Kauf herausgestellt, dass der Sessel ungeeignet ist?
Diese Frage müssen Sie sich wohl oder übel gefallen lassen und sollten hier auch mal eine Antwort darauf geben.

Ich habe eine Antwort bekommen. Für mich nicht befriedigend.

Antwort bekommen, nicht befriedigend.

Hallo Frau Oehmichen,

was erwarten Sie eigentlich? Sie kaufen mit Ihrer Mutter einen Sessel der für sie bestimmt sein soll. Hat Ihre Mutter probesitzen gemacht? Wenn ja, warum wird jetzt erst festgestellt das der Sessel ungeeignet ist? Haben Sie/Ihre Mutter darauf hingewiesen das sie schwere Wasserbeine hat?

Ich muss dazu sagen, ich selber habe extremes Übergewicht und frage grundsätzlich vor dem Kauf nach ob die Möbel überhaupt für mein Gewicht geeignet sind. Als Verkäufer würde ich auch nicht von mir aus nach dem Gewicht fragen. Das ist eine Anstandssache.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich zweifel an, das Sie eine Entschädigung erhalten. Die Gründe habe ich bereits genannt

Multi Möbel sollte Anzeige wegen versuchten Be. truges machen!
Erst ein Jahr lang den Sessel runterwirtschaften und dann Ersatz verlangen - Frechheit! Das Vorgehen hört sich nach Prohlis-Ghetto an, da sind solche Methoden an der Tagesordnung!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst