21.03.2012 | 09:02 Uhr | 365 Views
Schlecker löst die über Groupon und Dailydeal erworbenen und bezahlten Gutscheine nicht ein.
Seit Wochen wird eine Einigung mit den Gutscheinanbietern angestrebt, passiert ist aber noch nichts.
Die Schlecker-eigenen Gutscheine werden problemlos akzeptiert. Dabei könnte Schlecker gerade in der Insolvenzphase diese Umsätze gut gebrauchen.
Meine Forderung an SCHLECKER:
Akzeptanz der Gutscheine
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 91 Tagen und 1 Stunde.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 9
Die Gründe liegen irgendwo in der Insolvenzanmeldung des Unternehmens, wurden aber nicht kommuniziert. Die Gutscheine sind gültig und nicht abgelaufen.
Und warum lösen die dann ihre eigenen Gutscheine ein?
Eine Beschwerde reicht! Nur weil nach 11 Minuten keine Antwort kommt, muß man das Ganze nicht nochmal posten!
Das klären Sie idealerweise mit Reclabox. Die erste Beschwerde erzeugte eine Fehlermeldung und keinen Eintrag im Forum. Erst nach erneuter Erstellung waren plötzlich beide Einträge gelistet. Ich selber habe keine Möglichkeit, den zusätzlichen Beitrag zu entfernen.
Mittlerweile hat Reclabox den überzähligen Eintrag entfernt. Vielen Dank an Reclabox!
Noch keine Reaktion von Schlecker.
Keine Reaktion von Schlecker. Ich bin froh, dass in ein solches Unternehmen nicht noch Steuergelder investiert werden. Nie wieder Schlecker!
Schlecker hat bekanntlich Insolvenz angemeldet. Somit können Gutscheine nicht mehr eingelöst werden. Der Gutscheinsbetrag ist im Rahmen der Insolvenz beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Wahrscheinlichkeit Geld zu erhalten ist gleich Null.
Selbstverständlich kann Groupon die Gutscheine auch nicht mehr zurücknehmen, da die das Geld ja schon an Schlecker weitergeleitet haben.
Das ganze ist eigentlich auch kein Fall für dieses Forum, da sich Schlecker ist gesetzeskonform verhält.
@ A. Ko
Groupon hat sich in seinen AGB verpflichtet, die Einlösung zu gewährleisten und muss daher Ersatz leisten.
8.1. Groupon gewährleistet, dass der Partner den Gutschein einlöst, d. h. die Leistungen zu den im Gutschein verbrieften Bedingungen erbringt, wenn Sie den Gutschein vor Beginn der Leistungserbringung vorlegen.
http://www.groupon.biz/info/terms_and_conditions.html