Am 19.01.12 habe ich über den Vetragshändler Betten-Center Schmalkalden ein 4-Jahreszeitensteppbett der Fa. Malie Mecklenburgische Matratzen GmbH online bestellt. Den Kaufpreis in Höhe von 79 Euro habe ich per Vorkasse an den Händler überwiesen.
Da das Bett bei der Lieferung Ende Januar nicht meinen Vorstellungen entsprach - es handelte sich nicht um ein Original-Produkt der Fa. Malie, wie im Katalog beschrieben und abgebildet, sondern um ein Zukaufsprodukt einer mir unbekannten Herstellerfirma - habe ich per E-Mail am 26.01.12 E-Mail meine Vertragserklärung fristgerecht widerrufen und um Zusendung von Retourenaufklebern zum Rückversand gebeten.
Am 15.02.11 teilte mir das Betten-Center nach mehrmaliger Nachfrage schriftlich mit, dass ich die Ware unfrei über DHL direkt an den Hersteller Fa. Malie zurücksenden soll. Das Bett wurde am nächsten Tag an Malie verschickt. Ich erhielt daraufhin keine Bestätigung des Retoureneingangs oder sonstige Info bzgl. der Rückerstattung, sondern am 24.02.12 einen Anruf des Händlers. Er teilte mir mit, dass der Hersteller die Retoure nicht anerkennt, da das Bett angeblich benutzt sei.
Das Bett wurde von uns nur zwei Mal zur Ansicht und zum Abgleich der Auftragsnummer aus der Verpackung genommen und verließ unversehrt und in der Originalverpackung das Haus. Mehrere Anschreiben, E-Mails und Telefonate sowohl mit dem Vertragshändler als auch mit dem Hersteller (Kundenservice, Verkaufsleiter, Geschäftsleitung) brachten bisher keine Klärung und ich warte seit dem Retoureneingang vergeblich auf die Rückerstattung des Kaufpreises.
Meine Forderung an Bettencenter Schmalkalden:
Sofortige Überweisung der Retourengutschrift
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wiederruf am 26.01.2012 aber erst am 16.02.2012 zurücksenden? Glaub nicht das das möglich ist, sonst würde ja jeder sofort nach Erhalt der Ware erstmal einen schriftlichen wiederruf rausjagen um so das wiederrufsrecht ewig in die länge zu ziehen. Wenn sie die Zeit damit verschwenden etwas anzufragen was sich im Internet und in nem Gesetzbuch 1000 fach nachlesen lässt, selbst schuld. Ab 40€ Warenwert trägt der Händler die kosten der Rücksendung. Ich denke daher das die ablehnung der Rücknahme rechtens ist. Aber ich bin ja auch kein Anwalt.
Vielleicht sollte man die Staatsanwaltschaft einschalten?
Schauen Sie sich auch das an, dann wissen Sie, was bei einigen Matratzenherstellern so abgeht:
http://www.rbb-online.de/was/archiv/was__vom_27_02_2012/matratzenpreise.html
Der Händler hat sich bis heute 26.04.12 nicht gemeldet.
Wie ist die weitere Verfahrensweise?
Der Händler hat sich weiterhin nicht zurück gemeldet.
Es gab keine Reaktion der Firma und somit keine Problemlösung!