Ich und meine Familie sind bis jetzt gern bei Rewe einkaufen gegangen. Jedoch ist es heute zum zweiten Mal passiert, dass eine Angestellte an der Kasse mir Ware doppelt abgezogen hat.
Ich hab zwei kleine Kinder und kann nicht noch ewig im Laden meinen Kassenzettel kontrollieren und habe es leider erst Zuhause bemerkt. Heute war es ein Rapsöl im Wert von 2.99 Euro, was mir doppelt berechnet wurde, obwohl ich nur eins gekauft habe.
Auf meinen Ärger dahingehend habe ich die Filiale in Kranichfeld angerufen und es der Dame am Telefon erklärt. Zum Dank wurde unser Gespräch von der Mitarbeiterin aprupt beendet. Auf "deutsch" - sie hat einfach aufgelegt. Ich finde es eine Frechheit.
Ich habe der Dame erklärt, dass sie mir vertrauen kann und ich auch sicher alle meine Gegenstände aufs Band lege und bezahle, dafür kann ich doch als Gegenleistung erwarten, dass die Kassiererin meine Ware auch ordentlich abkassiert. Aber nein, so war es eben nicht, durch das Verhalten der Angestellten fühle ich mich jetzt regelrecht bestohlen. Es war nun auch kein "billiger" Gegenstand, sondern ein Öl für fast 3 Euro, welches ich nicht bekommen habe.
Kundenfreundlichkeit gleich Null, dafür ein hohes Maß an Frechheit, mit dem ich behandelt wurde! Nun habe ich als Kunde nicht mal mehr die Möglichkeit, mich zu rechtfertigen oder irgendwie mein Geld wieder zu bekommen. Ich muss jetzt auf meinen Schaden sitzen bleiben? Und werde zum Dank noch am Telefon abgewürgt.
Die Filiale Kranichfeld (Thüringen), nicht zu empfehlen!
Meine Forderung an REWE Markt:
Einkaufgutschein, damit ich meinen Schaden ersetzt bekomme!
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Aber mit kleinen Kindern die hunger haben und müde sind kann man sich nicht noch 2h hinstellen und den Meterlangen Zettel kontrollieren. Ich kenne das auch. V.a wenn der Kassenbon aus ewig-viel Werbung besteht.
Das ist aber kein Grund am Telefon aufzulegen wenn sich der Kunde ärgert.
Ich kann verstehen, das Sie darüber verärgert sind. Allerdings können Sie auch nicht erwarten, das Ihnen die Verkäuferin auf "gut Glück" und "Vertrauensbasis" Ware rausgibt. Leider passiert es nämlich immer wieder, das Kunden solche Dinge reklamieren und dann später feststellen, das sie die Ware wirklich 2mal gekauft haben oder das die Ware dann zu Hause plötzlich doch wieder auftaucht, weil man sie übersehen hat. Daher ist der Kunde in der Beweispflicht, denn es gibt nunmal unehrliche Kunden und welche, die sich irren. Sie müssen daher ihre Ware vor Ort prüfen oder auf das Kassendisplay achten und sich bei berechtigtem Anlass noch vor Ort beschweren und wenn es öfter passiert, sollten Sie sich wenn möglich bei eben dieser Kassiererin nicht mehr anstellen und ggf den Fillialleiter (oder noch höher) informieren, damit diese Fehler abgestellt werden. Auch hier gilt, mit Freundlichkeit kommt man weiter als mit Belehrungen und "herumgemeckere".
@ T. Bauer: Nun jammern Sie um 2,99 EUR. Wenn Sie sich mal die Zustände auf den REWE-Parkplätzen anschauen (worüber ich erst kürzlich eine Beschwerde verfasst habe), ist das viel schlimmer!
@ T. Bauer:
Sie schreiben, dass die Filiale aufgrund der geschilderten Umstände nicht zu empfehlen sei. Würden Sie aber einen Einkaufsgutschein bekommen, ist alles wieder in Butter, oder wie?
Na ja, da wir schon einen Bundespräsidenten hatten, der sich als Schnäppchenjäger betätigte, wollen wir das mal als eine Homage an den Zeitgeist würdigen.
@ Giuseppe Gorgonzola:
Schön, dass Sie Ihre "Fan-Gemeinde" wieder mal daran erinnert haben, dass es Sie noch gibt. Was für ein schöner Sonntag!
Da muss ich Susanne Müller Recht geben. Auch wenn es mühsam ist, den Kassenbon muss man direkt nach dem Kauf kontrollieren. Das hat nichts mit Ihnen persönlich zu tun, dass man Ihnen da nicht einfach "vertrauen" kann. Dass allerdings bei der Schilderung Ihrer Beschwerde, wenn Sie denn dabei in einem umgänglichen Ton sprachen, einfach aufgelegt wird, ist absolut nicht in Ordnung.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst