Rückgabe mit 25% Verlust!

Deggendorf

Wir haben vor ca. zehn Tagen eine Kinderschaukel gekauft.

Heute (19.05.12) wollten wir diese Schaukel zurückgeben. Allerdings stellte sich heraus, dass wir den falschen Kassenbon dabei hatten. Wir haben höfflich gefragt, ob es eine Möglichkeit gäbe, die Schaukel auch ohne Kassenbohn zurück zu geben.

Die Verkäuferin antwortete darauf, dass sie dabei 25% Prozent einbehalten muss! Auf unserer Frage, ob sie diese Bedingung überhaupt stellen darf, hat sich mit ja beantwortet.

Uns hat die Tatsache gewundert, mit welcher Überzeugung und Selbstverständlichkeit das Personal an dem Warenrückgabe - Schalter 1/4 des Preises abzocken will. Ist es die Firmenpolitik?

Meine Forderung an Praktiker Deutschland:

Erstattung des Preises und Entschuldigung.

Antwort auf die Beschwerde vom 19.05.2012
Praktiker Deutschland GmbH

Abteilung: Marketing / Servicebüro

11.07.2012 | 11:17 Uhr

Als zentrale Praktiker Serviceabteilung danken wir Ihnen für die Möglichkeit, zu Ihrer Beanstandung über das Internet-Portal "Reclabox" Stellung nehmen zu können.

Zunächst möchten wir uns für das Vertrauen bedanken, das Sie unserem Unternehmen mit Ihrem Kauf entgegengebracht haben. Es ist zwar schade, dass Ihnen der Artikel dann doch nicht gefallen hat, aber so etwas ist ja mit einer Umtauschmöglichkeit problemlos zu lösen.

Wir können von Ihrem Standpunkt aus daher sehr gut verstehen, dass der 25% Abzug beim Umtausch Ihren Unmut hervorgerufen hat.

Lassen Sie uns hierzu bitte ein paar wichtige Dinge erklären.

Generell ist ein Umtausch im Gegensatz zu einer gewährleistungspflichtigen Reklamation schon von Rechts wegen eine freiwillige Leistung. In unseren AGB haben wir diese Möglichkeit großzügig mit einem Zeitfenster von 12 Werktagen versehen - um unseren Kunden ausreichend Gelegenheit zu geben, Ihren Kauf zu prüfen.

Beim Umtausch selbst orientieren wir uns an den allgemein üblichen Rahmenbedingungen. Dazu zählt neben der Rückgabe der unbeschädigten Ware in der Originalverpackung auch die Vorlage des Kaufbelegs.

In Ihrem Fall ist dieser leider nicht mehr vorhanden. Aufgrund des fehlenden Kaufbelegs können wir den tatsächlich bezahlten Preis nicht verbindlich überprüfen.

Dennoch erklären wir uns bereit, die Ware auch ohne Kaufbeleg zum Umtausch entgegenzunehmen.

Eine einzige Einschränkung besteht in einem Kulanzabschlag von 25%. Und auch dieser ist nicht willkürlich festgelegt, sondern rührt daher, dass wir regelmäßig 20%, 25% und andere Prozentaktionen durchführen. Bei Umtauschannahmen ohne Kaufbeleg nehmen wir mangels gegenteiliger Belege den Kauf zum Aktionspreis an - der nur für den Zeitraum der Aktion und nicht den Zeitpunkt des Umstausches galt - und greifen dabei auf den mittleren Wert von 25% zurück.

In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass Sie Verständnis für unseren Ansatz haben. Wir möchten unseren Kunden stets faire und kulante Lösungen anbieten. Gerade auch, wie in Ihrem Fall, wenn der Sachverhalt für uns nicht eindeutig nachzuvollziehen ist.

bewerten sie die antwort von Praktiker Deutschland GmbH

Ein Recht auf Rückgabe gibt es generell nicht wenn man etwas direkt in einem Ladengeschäft kauft.
Sowas kann ein Händler auf Kulanz anbieten, dann aber auch zu seinen Bedingungen.

Bei Praktiker gibt es des öfteren die "Rabattaktion 25% Rabatt auf alles ohne Stecker".

OHNE Vorlage des Kassenbons kann bei einer Rückgabe des gekauften Artikels nicht nachgewiesen werden, ob Sie mit 25 % Rabatt gekauft haben oder nicht. Ich gehe davon aus, dass die Verkäuferin (aus Sicht von Praktiker) "vorsichtshalber" davon ausgegangen ist, dass Sie mit 25 % Rabatt gekauft haben. Wahrscheinlich hat man bei Praktiker erkannt, dass es Spezialisten gibt, die mit 25 % Rabatt einkaufen (also z. B. 150 Euro bezahlen) und dann 100 % erstattet haben möchten (z. B. 200 Euro).

Nur MIT dem Kassenbon können Sie nachweisen, was Sie tatsächlich bezahlt haben.

Pech gehabt: ohne Kassenbon können Sie in der Regel nicht nachweisen, was Sie bezahlt haben - nämlich mit oder ohne 25 % Rabatt.

Im übrigen: Wem das Gekaufte nicht mehr gefällt und es zurückgeben möchte, hat hierauf keinen Anspruch, dem hilft nur die Kulanz des Händlers.

Warum haben Sie die Schaukel nicht wieder mit nach Hause genommen? Es war doch Ihre freie Entscheidung, die Schaukel zurück zu geben -oder hat die Verkäuferin Sie zur Rückgabe gezwungen?

Hätten Sie die Schaukel nicht zurück gegeben, könnten Sie jetzt schaukeln und hätten keinen 25 %-igen Verlust gehabt. ..

Wenn Sie mit EC-Karte gezahlt haben kann anhand eines Kontoauszuges sowohl der Gesamtpreis Ihres Einkaufes als auch dessen genaues Datum nachgewiesen werden.

Anhand dieser Daten sollte es für Praktiker dann ein Leichtes sein, herauszufinden, ob evtl. ein Rabatt gewährt wurde.

Das habe ich selbst schon einmal so praktiziert, und die Rücknahme hat ohne jeglich Probleme geklappt.

Ich weiß gar nicht worüber Sie sich eigentlich aufregen. Ohne Bon nehmen wir auch keine Waren zurück, es sei denn der Kunde kommt innerhlab der nächten Tage wieder und ich kann mich daran erinnern, das der Kunde die Ware bei mir (und nicht in einem anderen Laden) gekauft hat. Und das mache ich dann auch nur bei guten Kunden, die ich kenne.

Ihre Ansprüche sind völlig unangebracht und überzogen. Sie müssten eigentlich froh sein, das Ihre Ware überhaupt zurückgenommen wird, und wenn Sie nicht den richtigen Bon dabei haben, ist das schlichtweg Ihr Problem! Dann müssen Sie eben die 25% akzeptieren oder nochmal wiederkommen und sich überlegen, was sich für Sie mehr rechnet.

Jetzt überlegen Sie doch mal. Es gibt bei Ikea zb Kommoden für sagen wir mal 89,- Euro regulärem Preis. Ab und zu sind diese Kommoden nun im Angebot für 69. - Wenn Sie nun diese Kommode für 69. - Euro kaufen und 2 Wochen später ohne Bon dort auftauchen um die Ware umzutauschen, kann die Verkäuferin nicht wissen, welcher Betrag Ihnen zusteht. Somit ist es sicherlich selbst für Sie nachvollziehbar, das es diese Vorschriften gibt und das diese auch ihren Sinn haben.

Mit diesen 25% ist Ihnen die Verkäuferin somit sogar noch entgegen gekommen, das ist dann halt der Kompromiss- Vorschlag und völlig legitim.

@ BF

Sie haben hier vollkommen UNRECHT!
Ohne Kaufbeleg muss das Unternehmen überhaupt die Ware nicht zurücknehmen. FAKT

Wieso schauen Sie nicht ZUERST nach, ob Sie den richtigen Zettel überhaupt mitgenommen haben oder nicht? Es liegen mehrere Zettel auf dem Tisch und Sie denken: "Dieser wird schon passen".

Wenn ein Mangel vorliegt der von der gesetzl. Gewährleistung abgedeckt ist, muss ich nur nachweisen können wann und wo ich den Artikel gekauft habe, z. B. durch einen Kontoauszug bei Kartenzahlung. Natürlich ist das ganze mit einem Kaufbeleg einfacher. Wenn aber wg. Nichtgefallen oder Fehlkauf umgetauscht wird, dann bestimmmt der Händler die Regeln. Natürlich machen es sich Händler einfach in dem sie pauschal sagen "Umtausch nur mit Kassenbon". Wenn ich aber für alles was ich kaufe was eine 2 jährige Gewährleistungsfrist hat, die Kassenzettel aufheben würde (die am Besten noch auf Thermopapier gedruckt sind) dann vielen Dank.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Es gibt einige Möglichkeiten, dies zu überprüfen: Die Kundenkarte und beziehungsweise Abrechnung, da wir meistens mit der Karte bezahlen. Komischerweise sind die für den Umtausch zuständige Mitarbeiter darüber nicht informiert, sonst würde die "hilfsbereite" Frau am Schalter diese Alternativen aufzeigen. Ich persönlich werde ab jetzt jegliche Einkäufe im Praktiker vermeiden. Es gibt ja andere Baumärkte, wo die reklamationsbedingten Verwirrungen das Tagesgeschäft und die dazugehörigen "Privilegien" der Kunden die Waare zurück zu geben nicht beeinträchtigen.

Nichtmehr-Praktiker-Kundin
O. Kovaleva

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst