Am 13.12.2011 habe ich im Lidl, Kölner Straße 26 in Bergneustadt einen Haarschneider Typ Remington HC331 für 15,99€ erworben. Letzte Woche ist während der Benutzung des Haarschneiders eine Feder im inneren des Geräts aus der Verankerung gebrochen. Der Haarschneider ist somit unbrauchbar.
Da wir das Gerät bisher nur 4 Mal genutzt haben, vermute ich als Ursache einen Verarbeitungsfehler des Materials (Plastik).
Heute, am 08.06.2012 um 15:02 habe ich in der selben Filiale um eine Reparatur bzw. einen Umtausch des Geräts gebeten. Die Kassiererin teilte mir mit, dass ich mich direkt an den Hersteller des Gerätes wenden müsse. Ein Umtausch sei nur innerhalb von acht Wochen nach dem Kauf möglich. Eine Erstattung des Kaufpreises sei auch nicht möglich.
Meines Wissens ist der Händler für die Gewährleistungsansprüche des Kunden verantwortlich, ein Verweisen an den Hersteller finde ich kundenunfreundlich und wettbewerbswidrig. Händler, die den Kunden im Gewährleistungsfall an den Hersteller verweisen, verschaffen sich u. a. einen Vorteil gegenüber ihren Konkurrenten.
Meine Forderung an Lidl Dienstleistung:
Abgabe des Geräts in der Filiale zwecks Umtausch, Reparatur oder Erstattung des Kaufpreises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Also:
Womit Sie Recht haben ist, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Händler haben. Allerdings ist der Kauf länger als 6 Monate her. Das die Beweislast hat sich umgekehrt. Nun müssen Sie beweisen, dass das Gerät bereits beim Kauf diesen Defekt hatte.
Händler die im Gewährleistungsfall an den Hersteller verweisen schaffen sich übrigens keinen Vorteil. Händler die ohne Rumgemotze umtauschen haben einen Wettbewerbsvorteil.
Die Discounter tun sich damit schwer, weil sie die Ware genauso wie ein Privatkunde reklamieren müssen. Heißt irgendeine Verkäuferin muss beim Hersteller anrufen (leider sind nicht genug Verkäuferinnen da und wenn haben diese keine Zeit dem Hersteller das Problem zu schildern, was meist recht lange dauert) und das Paket selber zur Post bringen (natürlich in ihrer Freizeit). Bei uns ist das auch so. Diese Angebotswaren werden ja einfach nur eingekauft und wenn dann Kunden mit einzelnen Artikeln ankommen, hat man keine Möglichkeit diese Waren über die Warenabholung an den Hersteller zu schicken. Oder aber man schickt die Ware ans eigene Lager zurück und dann muss sich irgendeiner im Lager darum kümmern.
Auch wenn das für Sie als Kunden sicherlich uninteressant ist, wie die das hinkriegen oder nicht; Sie haben dann das Nachsehen wenn Sie nach ein paar Wochen mal nachfragen, was mit ihrem Gerät denn nun ist- denn wen wollen Sie im Discounter ansprechen? Okay, wenn Sie Glück haben, ist Ihr Gerät wieder da oder Sie erwischen zufällig dieselbe Verkäuferin, bei der Sie das Gerät reklamiert haben, aber eigentlich ist es sinnvoller, sich direkt an den Hersteller zu wenden, weil dieser eigentlich auch ein Interesse daran hat, den Kunden zufrieden zu stellen (wobei das bei Billig Elektroartikeln sicherlich nicht immer der Fall ist).
Der Discounter hat halt nach einem halben Jahr die Ware für einen sofortigen Austausch nicht mehr vor Ort. Daher verweist der Discounter halt an den Service des Herstellers, weils einfacher ist. Der Kunde kann sich ja durchsetzen, wartet dann halt nur länger.
@ Hella Stiegner
Ihre Überlegungen interessieren mit nicht im geringsten. Entweder verhält sich Lidl gesetzeskonform oder sie sollen die Kosten (selbstverständlich ist dieser Vorgang klagfähig) tragen.Es ist absolut unzumutbar, wenn hier auf Kosten seriöser Betriebe das Gesetz gebrochen wird, in anderen Ländern wurde diese Vorgangsweise bereits unterbunden. Wer nicht in der Lage ist, das gesetzlich vorgeschriebene Service zu bieten, soll eben seine Geschäftstätigkeit einstellen, ein etwas höheres und dafür seriöses Preisniveau würde sowohl Angestellten als auch Kunden langfristig zum Vorteil gereichen, an Importeuren von minderwertiger Schundware besteht keinesfalls ein Mangel.
In dem Text steht: "eine Feder im inneren des Geräts".
Ist der Haarschneider von Ihnen geöffnet worden?
Ist das Gerät von Ihnen geöffnet worden? Da steht was von im Inneren des Gerätes.
Ich verstehe das auch so, wie mein vorKommentator, dass sie das Gerät bereits geöffnet haben um nach dem defekt zu suchen.
Wenn das der Fall ist, können sie sich das ganze Theater hier sparen, denn mit dem Öffnen des Gerätes, haben sie jegliche Garantie u GewährleistungsAnsprüche verloren!
Mailen Sie an: compliance@lidl.com, facebook@lidl.com
Und kündigen Sie eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale an.
http://wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
Zitat: "die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gelten für Sie natürlich uneingeschränkt weiter. "
http://www.lidl.de/de/Unsere-Serviceleistungen
Alles gelogen?
@ M. Schw.
Aber es bleibt nun mal Fakt, dass der Händler, der das Gerät verkauft hat, Ansprechpartner des Kunden ist für die Abwicklung von derartigen Reklamationen. Und der Händler (hier Lidl) ist seinen Pflichten hier nicht nachgekommen.
Punkt.
@ M. Sch.
Egal wie oft sie es noch schreiben, Ihre Ausführungen über die gesetzliche Gewährleistung sind ganz einfach falsch.
Stiftung Warentest "Kaufen und Reklamieren: So setzen Sie Ihre Rechte durch"
Zitat: ". . Denn in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf ist es Sache des Händlers, dafür gerade zu stehen, dass die verkaufte Ware einwandfrei ist.
Er darf seine Kunden nicht auf den Hersteller verweisen. ....
... . Außerdem vermeidet es Missverständnisse, wenn der Kunde das Problem dem Hersteller direkt schildern kann.
Doch wenn er das nicht will, muss der Händler sich kümmern. "
Http://www.test.de/steuern-recht/meldungen/Kaufen-und-Reklamieren-So-setzen-Sie-Ihre-Rechte-durch-1410602-2410602/
&Zitat: "Nach sechs Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag („Beweislastumkehr“). Ausgenommen von dieser Regel sind aber Schäden, die nicht durch unsachgemäßen Gebrauch auftreten können. "
Ist alles eine Auslegungssache.
Es ist nicht immer falsch, was man nicht versteht.
Nach Rücksprache mit Lidl habe ich das Gerät zurück in die Filiale gebracht. Mir wurde der volle Kaufpreis erstattet.
Zentralisierte Dienstleister, welche Garantieansprüche abwickeln ist heutzutage ein normales Geschäft und nach meiner Meinung, besser als der (ökonomisch sinnlose) Gang zur Filiale.
Dort ruft man an, schildert das Problem und in kurzer Zeit wird entweder ausgetauscht, repariert oder rückabgewickelt. (kostet nur EINEN Anruf). Schneller und einfacher geht es wohl kaum noch.
Ein Händler kann die Abwicklung der Gewährleistung auch auf Dritte übertragen.
Ausserdem, soweit ich es weiss, steht der Dienstleister für die Garantieansprüche auch in der Gebrauchsanleitung.
Es gibt bei LIDL eine kostenlose Rufnummer 0800 -. für Reklamationen. Die Nummer hängt in jeder Filiale aus und übernimmt die klomplette Abwicklung der Reklamation. Was ist daran kundenfeindlich sein?