Seit dem 18.05.2012 ist das Geburtstagspäckchen für unsere in Bozen (Italien) studierende Tochter verschollen. Bei der Sendungsverfolgung hängt es beim 18.5. fest. Habe schon früh nachgefragt, wo es denn nun sei, muss aber die gesetzliche Frist von 30 Tagen abwarten.
Es sind alle Angaben erfolgt von unserer Seite, die Antwort von Hermes ist vielleicht auch auf dem Weg zu mir verschollen (soll es ja geben). Was muss ich noch tun?
Die Freude über das Geburtstagspäckchen ist natürlich groß und doppelt teuer.
Bestell-/Kundennummer: 61593500033468
Meine Forderung an Hermes Logistik-Gruppe Deutschland:
Erstattung des Verlustes
Antwort auf die Beschwerde vom 20.06.2012
Hallo Frau Markmann,
wir bitten für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. Ihre E-Mail Nachricht haben wir erhalten und beantworten diese so schnell wie möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermes Kundenservice
kommentare und trackbacks 3
Wieso muss man bei Auslandssendungen eine 30-tägige "gesetzliche" Frist einhalten?
Wo steht das, auf welcher Basis geschieht das?
Wenn das Paket nicht ankommt, dann will ich SOFORT meine Fragen loswerden und nicht erst ´nen ganzen Monat warten.
Wir konnten noch nicht reagieren, da erst ein Kontoauszug besorgt werden musste. Da wir beide berufstätig sind, geht es manchmal etwas langsamer.
Viele Grüße
Karin Markmann
Danke ReclaBox und Dank an Hermes. Es ist zwar nicht gesamt entschädigt worden, Bargeld wird nicht ersetzt (wusste ich nicht).