Wir haben am 14.05.2012 einen neuen DVD Player von Sony gekauft (BDP-S 186). Der Karton stand anschließend wegen Urlaubs ca. 6 Woche in der Ecke. Gestern haben wir das Paket ausgepackt und nach dem Anschließen gesehen, dass da noch eine DVD im Player war.
Anscheinend hatte ein Kunde vorher schon gemeckert und dann wurde der DVD Player einfach wieder auf die Palette getan, bis der nächste Kunde der Dumme ist.
Das Gerät war noch original verpackt und der Preis war wie ein Neugerät, obwohl uns ein gebrauchtes Gerät angedreht wurde. Nach dem Einschalten des DVD Players scheppert es beim Abspielen der DVD.
Umtausch gegen ein Ersatzgerät wurde abgelehnt, obwohl ich als Käufer darauf Anspruch hätte. Jetzt soll ich zwei Wochen auf eine Reparatur warten.
Bestell-/Kundennummer: Reparaturschein S041-176827
Meine Forderung an Saturn:
Umtausch gegen ein Neugerät
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
Sehr geehrte Frau Rykl,
ich empfehle das Buch "Die größten Rechtsirrtümer". Erst mal hat der Verkäufer Recht auf Nachbesserung. Wird das nichts haben Sie Anspruch auf ein Ersatzgerät.
Einfach da nichts mehr kaufen.
Gibt bessere und preiswertere Händler im Internet.
MM/Saturn bieten ja ein Rückgaberecht ohne wenn und aber,
leider wurde dies überschritten.
Wenn er den Schrott vom Vorbesitzer verkauft, dürfte das Recht für den Händler auf Nachbesserung verwirkt sein. Aber die Gesellen versuchen es mit allen Tricks.
@ Calimero
Ich würde anstelle irgendwelcher Bücher das Gesetzbuch vorschlagen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Erst danach kommen Ausnahmebestimmungen, welche bei einer bewußten/fahrlässigen Täuschung wohl kaum zum tragen kommen dürften.
Es gibt keinen Weg, eine gebrauchte defekte Ware in den Neuzustand zu versetzen.
Von Calimoro
NEIN. Wenn das so in dem Buch stehen sollte, wäre es nicht zu empfehlen. Aber ich vermute, Sie interpretieren das Buch falsch.
Einfach gesagt:
Bis zu 6 Monaten nach Kauf entscheidet (von wenigen Ausnahmen abgesehen) der KÄUFER, ob Tausch oder Reparatur. Danach kommt Ihre Empfehlung (nochmal: Das war jetzt sehr vereinfacht). Bf kann also neues Gerät verlangen. Ohne Wenn und Aber.
Ein Kunde
So ist es. Etwas anders ausgedrückt.
Also, Frau Rykl: Hingehen, neues Gerät verlangen. Standhaft bleiben. Glauben Sie mir: Die machen das.
Der Geschäftsführer des Saturn Markts hat wohl kalte Füße bekommen und mir heute eine Gutschrift des gezahlten Preises angeboten.
Damit bin ich zufrieden. Ich werde wohl in Zukunft jedes Gerät sofort auspacken und checken müssen.
Na also. Glückwunsch. Sie waren von Anfang an auf der sicheren Seite.