Paket beim Nachbarn abgegeben, nun ist er nicht erreichbar

Hamburg

Guten Tag,

ich habe mit einem Hermespaket ein Problem, bei dem ich nicht weiß, wie ich weiter vorgehen soll.

Erstmal zum Fall:

Vorgestern (also Mittwoch, den 15.08.) wurde mir von Hermes ein Paket (Inhalt ist/war eine externe 1 TB HDD) zugestellt. Da ich zu der Zeit (ca. 12 Uhr) gerade einkaufen war, wurde das Paket bei einem mir unbekannten Nachbarn abgegeben und mir eine Karte mit seinem Namen in den Briefkasten gelegt. Dazu muss ich sagen, dasd ich in einem etwas chaotischen 27 Parteienmietshaus wohne.

Als ich ca. 15 Minuten später nach Hause kam und bei Ihm klingelte, war er aber nicht mehr zu Hause. Ok, dachte ich, bei so einem Wetter muss man ja auch nicht den ganzen Tag zu Hause sein. Ich versuchte es also im Laufe des Tages noch ein paar Mal, jedoch erfolglos.

Als ich gestern Morgen nochmals erfolglos versucht habe, den Bewohner anzutreffen, lief mir der Hausmeister über den Weg und sagte, ich könne ja einen Zettel an die Tür kleben, mit der Bitte, der Bewohner solle sich dringend beim Hausmeister melden. Außerdem zeigte er mir im Hinterhof, wo der Bewohner genau wohnt. Dabei stellten wir fest, dads die Balkontür offen steht (wohlgemerkt im EG; Hochpaterre).

Also habe ich erst mal den Zettel an die Tür geklebt (der auch immer noch dort hängt). Da ich langsam ein mulmiges Gefühl bekommen habe, habe ich Emailkontakt zu Hermes aufgenommen (gestern Mittag), bekam als Antwort aber nur die Aussage, dass laut AGB ein Paket auch als zugestellt gilt, wenn ein Nachbar dieses annimmt (Wortlaut).

Also, kurz gesagt, ein Nachbar nimmt ein Paket für mich an, ist seitdem nicht mehr zuhause trotz offener Balkontür und das Einzige was Hermes dazu sagt, ist dass das Paket laut AGB als zugestellt gilt.

Nun meine eigentlichen Fragen:

Wie gehe ich jetzt weiter vor?

Laut dem Verkäufer der Ware muss ich einen Nachforschungsantrag/eine Verlustmeldung stellen, geht das hierüber?

Muss ich eventuell noch eine Frist abwarten?

Alle nötigen Belege, Quittungen, Karten usw. liegen selbstverständlich vor.

Für Ihre Hilfe möchte ich mich hiermit im Voraus bedanken.

Schöne Grüße

Sascha

PS.: Ich hoffe, der Beschwerdetext entspricht den Regeln, ist meine erste Beschwerde und gar nicht so leicht, nicht emotional zu werden. :-)

Bestell-/Kundennummer: Hermes-ID: 01223106833764

Meine Forderung an Hermes Logistik-Gruppe Deutschland:

Erhalt des Pakets durch Nachforschung seitens Hermes oder Schadenersatz

Antwort auf die Beschwerde vom 17.08.2012
Hermes Germany GmbH

Abteilung: Kundenservice

17.08.2012 | 15:24 Uhr

Hallo Herr Rossbach,

wir bedauern sehr, dass Ihre Sendung Ihnen noch nicht durch den Nachbarn übergeben wurde.

Ihre E-Mails sind bei uns eigegangen und der gesamte Vorgang ist dokumentiert. Eine Verlustmeldung oder ein Nachforschungsauftrag ist nicht erforderlich, da in unseren Sendedaten die Zustellung beim Nachbarn registriert ist.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an

socialmedia@hermes-europe.de

Geben Sie in die Betreffzeile der Mail "Reclabox ID-52635" ein.

Vielen Dank

Ihr Hermes Kundenservice

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Also Schadenersatz wird es sicher nicht geben. Jedenfalls nicht von Hermes.

Der Versender hat quasi Hermes beauftragt das Paket zu ihnen zu bringen und das Paket auch bei einem Nachbarn zu hinterlassen falls sie nicht da sind. Das sind die AGBs von Hermes und der versender hat diese akzeptiert.

Wenn sie Schadensersatz fordern müssten sie das gegenüber dem Versender tun.

Vielleicht sollte auch mal jemand nach dem Nachbarn gucken, nicht das der irgendwo in der Wohnung herumliegt.

Hey, @ReclaBoxler-9135427: Ich habe, wie in der Antwort vom Hermes Kundendienst vorgeschlagen, Kontakt per Mail aufgenommen und gefragt wie es weitergeht. Die Antwort war eine ganz andere als Ihre Aussagen.

@ReclaBoxler-6408281: Das ist natürlich leider nicht auszuschlissen, aber ich darf ja nicht einfach die Wohnung öffnen (lassen) oder über die offene Balkontür reinklettern.

@Mitleser (Kommentar 3) : Auch das ist natürlich nicht gänzlich auszuschliessen, aber wer nimmt ein Paket an oder lässt seine Balkontür offen, wenn er weiss das er längere Zeit nicht zuhause ist?

Momentan sieht es so aus das ich einfach erstmal abwarten muss, sollte es was Neues geben, werde ich es Sie/Euch sofort wissen lassen.

Schöne Grüsse
Sascha

Macht es doch nicht immer so kompliziert - und unterlasst einfach mal die Halbwahrheiten. Die Rechtslage ist ganz einfach und EINDEUTIG:

Der Beschwerdeführer hat einen Vertrag mit dem Verkäufer - NICHT mit Hermes. Was in den AGBs von Hermes steht, kann dem BF egal sein.
Der Verkäufer befindet sich im Lieferverzug - er hat NACHWEISLICH nicht an den BF geliefert. Erst bei Lieferung an den Käufer ist der Vertrag erfüllt.

Also den Verkäufer in Verzug setzen und danach ggfs. vom Vertrag zurücktreten - und den Kaufpreis zurückverlangen (falls er schon gezahlt wurde). Zahlt er nicht -----> Mahnbescheid -----> bei Widerspruch KLAGE!

Soll sich der Verkäufer mit Hermes herumschlagen. Ist schliesslich sein "Erfüllungsgehilfe".

Wenn das öfter passieren würde, würden sich die Verkäufer überlegen, ob sie in Zukunft noch auf Hermes setzen.