Habe mir am 20.10.2012 einen Staubsauger gekauft.
Mit der Saugleistung bin ich nicht zufrieden. Darauf hin wollte ich den Staubsauger am 23.10.2012 zurück geben.
Kundenfreundlichkeit? Davon keine Spur. Statt dessen meinte die Geschäftsleitung, da ich das Gerät schon einmal benutzt hätte, gäbe es keine Rücknahmemöglichkeit.
Meine Forderung an Poco Service:
Rücknahme des Gerätes (Grund: äußerste Unzufriedenheit)
Antwort auf die Beschwerde vom 24.10.2012
Es handelt sich hierbei nicht um einen Mangel, sondern um ein Nichtgefallen des Artikels. Ein Umtauschrecht bei Nichtgefallen und Nichtzufriedenheit sieht das Gesetz nicht vor. Da der Artikel auch nicht mehr originial verpackt ist, ist eine Rücknahme des Artikels leider nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr POCO-Team.
kommentare und trackbacks 6
Sie haben kein Recht auf einen Umtausch und eine Rücknahme des Gerätes. Denn dieses ist technisch scheinbar einwandfrei. Sie haben sich einen Billigstaubsauger schlechtester Qualität gekauft, der nur eine bestimmte Saugleistung hat, und diese sind, im Vergleich zu Markensaugern mit gleicher Suagleistung, von sehr schlechter Qualität. Wenn so ein Billigsauger zb 2000 Watt hat, saugt er dennoch wesentlich schlechter als ein Sauger von Miele, der zb nur 1600 W hat. Also wenn man sich schon einen Billigsauger in einem Möbeldiscount holt, darf man sich hinterher nicht über die schlechte Qualität beschweren. Man sollte eigentlich wissen, dass diese Geräte nichts taugen, seien Sie froh, das er Ihnen nicht auch noch um die Ohren geflogen ist, bei derart schlechter Verarbeitung. Selbst im Prospekt sieht man die billige Verarbeitung! Die Saugleistung ist für diesen Sauger ganz normal, daher kein Recht auf Umtausch. Was erwarten Sie für die paar Euro? Bei Amazon bekommen Sie Markenstaubsauger von Aeg ab 59,99 mit 2000-2400 Watt. Und die haben eine vernünftige Qualität. Als ich neulich einen Prospekt von Pocco in der Hand hielt und den Sauger sah, scherzte ich noch mit einer Freundin " das ist der typische Sauger für eine Studentenbude, billig, saugt gerade das nötigste und hält gerade mal bis zum Umzug in die erste eigene Wohnung". Wie wahr wie wahr. Verbuchen Sie es einfach unter "Erfahrungswert".
Stiftung Warentest, Chat zu Umtausch und Reklamation: Das ist Ihr gutes Recht
Http://www.test.de/Chat-zu-Umtausch-und-Reklamation-Das-ist-Ihr-gutes-Recht-1745539-0/
Zitat: "Umtausch ist eine freiwillige Sache des Händlers.
Es gibt viele Unternehmen, die einen Umtausch wegen Nichtgefallen anbieten, aber ein Unternehmer muss diesen Umtausch nicht anbieten. Die Umtauschbedingungen bestimmt jedes Unternehmen selbst.
Davon zu unterscheiden sind die Rechte wegen eines Mangels an der Sache. Dort haben Käufer nach dem Gesetz Rechte, die der Händler im Grunde nicht beschneiden kann. "
Umtausch ist eine freiwillige (!) Sache des Händlers - dies gilt erst recht, wenn die Ware benutzt / in Gebrauch genommen worden ist.
Absolut richtige Antwort ---leider. Deswegen kaufe ich solche Sachen nur noch im Internet, meist auch noch günstiger
Ihnen ist aber schon bewusst, dass diese Staubsauger absolute Billigwaren sind, oder? Ich habe diese Dinger schon öfter im Pocco Prospekt gesehen und mich immer gefragt, wer so d. ist, sich so einen billig Sauger zu kaufen, wirklich jedem müsste doch bewusst sein, dass solche Geräte weder haltbar sind, noch eine Saugleistung geschweige denn annähernd Qualität haben. Seien Sie lieber froh, dass Ihnen das Teil nicht auch noch um die Ohren geflogen ist. Möcht nicht wissen, welche Sicherheitskriterien diese Dinger erfüllen müssen, sicherlich nur die allernotwenigsten, wenn überhaupt. Bei Amazon bekommen Sie Markensauger von AEG schon ab 59,99. Und der Händler muss Ihnen das Gerät natürlich nicht umtauschen, denn er funktioniert ja. Das er eine schlechte Saugleistung hat, entspricht auch dem Preis, den Sie auszugeben bereit waren und der Tatsache, dass Sie eben keinen Wert auf ein vernünftiges und bekanntes Markenprodukt gelegt haben. Das können Sie aber dem Verkäufer nicht vorwerfen.
Tja genau so sieht es eben aus