Päckchen zugestellt, nicht beim Adressaten, wo dann?

Hamburg

Am 28.10. wurde ein Päckchen zum Versand nach Heimmgstedt aufgegeben. Es wurde lt. Sendungsverlauf auch gewohnt schnell transportiert und am 30.10. zugestellt. Nun nahm der Empfänger Kontakt zu mir auf und fragt nach dem Verbleib des Päckchen. Ich habe ihm u. a. die Auftragsnummer übersandt als Nachweis für den erfolgten Versand. Er hat das Päckchen jedoch anscheinend nicht erhalten. Eine Benachrichtigungskarte mit Informationen, bei welchem der zahlreichen Nachbarn zugestellt wurde, wurde ihm nicht hinterlassen.

Nach Recherchen im Internet brauche ich die teure Hotline von Hermes wohl nicht zu bemühen, da wohl ohnehin Auskunft vom Fahrer eingeholt werden muss. Eine schriftliche Reklamation kostet viel Zeit; vielleicht kann mir hier schnell geholfen werden, da der Empfänger den Inhalt des Päckchens am kommenden Wochenende benötigt.

Bestell-/Kundennummer: Auftrags-Nr. 007625208074269 Send.-ID 09303135530116

Meine Forderung an Hermes Logistik-Gruppe Deutschland:

Ich bitte um Information, bei wem das Päckchen zugestellt wurde.

Antwort auf die Beschwerde vom 02.11.2012
Hermes Germany GmbH

Abteilung: Kundenservice

02.11.2012 | 07:09 Uhr

Guten Morgen,

wir bitten sehr herzlich um Entschuldigung.

Bitte senden Sie eine E-Mail an socialmedia@hermes-europe.de.

Geben Sie in die Betreffzeile Ihre Reklabox Beschwerde ID-55222.

Wir werden dann alles weitere für Sie klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hermes Kundenservice.

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Kurzer Zwischenstand:

Vorab: Hermes hat sich bisher absolut korrekt verhalten und zügig agiert. Auf die Bitte von Hermes, mich per Mail an Hermes zu wenden bekam ich eine Mail, in der ich darüber informiert wurde, dass die zuständige Niederlassung kontaktiert und der Zusteller befragt würde. Dies muss umgehend geschehen sein, da sich der Fahrer schnell zunächst telefonisch und dann persönlich beim Empfänger meldete. Das Problem: Da der Empfänger nicht zu Hause war, hat der Fahrer hat das Päckchen einfach vor der Tür des Empfängers abgelegt …

Lt. v.g. Mail von Hermes wird sich Hermes bei mir melden und mir das Ergebnis der Recherche mitteilen. Vorab wurde mir in der Mail aber bereits mitgeteilt, dass ich im Falle eines Verlustes die Quittung (ich nehme an in Kopie) übersenden und den Wert des Gegenstandes nachweisen muss. Kann ich den Wert durch a) Überweisungsbeleg des Käufers/Empfängers und b) den Preis z. B. eines Onlineshops nachweisen?

Etwas verunsichert hat mich die Aussage des Fahrers gegenüber dem Empfänger, dass der Empfänger nun von Hermes Post bekäme … wer ist denn eigentlich der Geschädigte, der Empfänger (der an mich gezahlt hat) oder der Absender (also ich, der dann den Kaufpreis an den Empfänger rückerstatten muss)?

Wie gings weiter:

Da Hermes sich leider nicht von allein bei mir meldete, nahm ich per Mail erneut Kontakt auf. Ich bat um Regulierung aufgrund der Aussage des Fahrers gegenüber de Empfänger. Gleichzeitig übersandte ich eine Kopie der Abgabequittung, einen Wertnachweis der Ware in Form von Kopien aus dem Schriftverkehr mit dem Empfänger (gebrauchter Gegenstand), einen Nachweis über den aktuellen Neupreis sowie die Bankverbindung.

Ergebnis:
Antwortmail von Hermes, dass auf das angegebene Konto überwiesen würde. was ein paar Tage darauf auch geschah.

Ich vollauf zufrieden mit dem Ergebnis und dem Service von Hermes!

Vielen Dank an Reclabox und Hermes! Das Problem ist gelöst!