Die Annahme der ec-Karte wurde verweigert, mit dem Hinweis, der Betrag (8 Euro) sei zu gering. Das ist ein Verstoß gegen die ec-Händlerbedingungen, Punkt 2:
An den electronic-cash-Terminals des Unternehmens sind die von Kreditinstituten
(kartenausgebende Institute) emittierten Debitkarten, die mit einem electronic cashZeichen gemäß Kap. 2.5 des Technischen Anhangs versehen sind, zu Barzahlungspreisen
und – bedingungen zu akzeptieren.
Barzahlungsbedingungen bedeutet: kein Mindestbetrag.
Meine Forderung an REWE Markt:
Stellungnahme
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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