Guten Abend: Am Tag X wollte ich am Bahnhof in Ufg beim Sparkassenautomat Geld abheben. Der Vorgang startete normal ohne Probleme - bis zu der Auszahlung.
Der Automat stieg plötzlich aus und ging komplett außer Betrieb. Die EC Karte kam noch raus, das Geld blieb jedoch drin, ohne die Möglichkeit einer Entnahme. Eine Geräte Nr. bzw. eine Tele Nr. am Gerät für evtl. Störungen etc. zu finden, war aussichtslos. Zu Hause konnte ich feststellen, dass eine Abbuchung zu dem Betrag X erfolgte. Daraufhin schrieb ich eine Reklamation an die zuständige Sparkasse in Leipzig. Es dauerte ca. 1 Woche, bis das Geld wieder zurück gebucht wurde.
Doch nun soll ich eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, weil ich eine Reklamation beauftragt habe. In den AGB's habe ich darüber nichts finden können, ich wurde auch nicht darauf hingewiesen. Hätte ich die Fehlbuchung nicht gemeldet, wäre der Betrag X unbeachtet geblieben oder hätte ich eine Information vom Geldinstitut erhalten?
Wie ist die korrekte Vorgehensweise - für solch einen Vorgang?
Meine Forderung an Sparkasse Leipzig:
Bearbeitungsgebühr Rückerstattung möglich ja/nein - nicht mein Verschulden!
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 9
Ich würde umgehend Strafanzeige wegen des Verdachts auf Untreue erstatten. Eine Bank kann sich doch nicht für einen Widerspruch gegen eine nachgewiesene Fehlbuchung mit einer "Bearbeitungsgebühr" am Kundenkonto vergreifen! Skandalös! Sind die Bankster völlig durchgedreht? Die können sich das Geld vom Automatenbetreiber holen, wenn der schuldhaft gehandelt hat, aber doch nicht einfach vom Kundenkonto. Dummdreist!
Typisch Banken. Für vermeintlichen Service fette Gebühren kassieren und das selbst bei Fehlern. Frechheit! Wahrscheinlich sollte man in so einem Fall wirklich mal eine Strafanzeige stellen, wie mein Vorgänger vorschlägt.
Mit der Rückbuchung des Geldes hat die Bank den Defekt an dem von ihr bereitgestellten Gerät eingestanden, denn im Falle des geringsten Zweifels wäre das Geld sicherlich nicht so einfach erstattet worden.
Mit welchem Recht die Bank nun vom Beschwerdeführer dafür eine Gebühr verlangt, würde mich wirklich sehr interessieren.
Der Beschwerdeführer hat das Gerät genutzt, um Geld abzuheben.
Dieses Geld hat er aufgrund des Gerätedefektes nicht erhalten, aber es wurde dennoch seinem Konto belastet.
Da ist es doch ganz selbstverständlich, dass er sich deswegen an die Bank wendet, um die Angelegenheit zu klären.
Es kann wohl kaum zulässig sein, einem Kunden Kosten in Rechnung zu stellen, die ohne das Versagen der eigenen Gerätschaften gar nicht entstanden wären.
Hier würde ich mich an Stelle des Beschwerdeführers einmal juristisch beraten lassen und der Gebühr auf jeden Fall widersprechen.
Haben Sie hier die Wahrheit und nichts als die Wahrheit geschrieben? Gar nichts weggelassen? Könnten Sie vielleicht, es würde der Klarheit dienlich sein, das Schreiben der Sparkasse mit der Bearbeitungsgebühr mal hier einstellen (natürlich alle persönlichen Daten geschwärzt)?
Vielen Dank.
@ Oh oh
Wie sind Sie denn drauf! Privatschnüffler oder warum interessiert Sie das Schreiben der Bank so brennend? Als müsste man sich soetwas aus den Fingern saugen.
@ Horst
Genau das könnte das Schreiben klar stellen. Nämlich wer sich etwas aus den Fingern gesaugt hat - die Sparkasse oder der/die Beschwerdeführer/in.
Guten Abend: Ich werde mit Sicherheit keine sensiblen Daten hier ins Netz stellen. Die Reklamation wurde von mir per Email und telefonisch ausgeführt. Der Vorgang wird zu meinem Gunsten geklärt, weil es nicht mein Verschulden war. Gebühren fallen für mich daher nicht an und ich erhalte folglich eine Gutschrift. Danke für die Beteiligung und einen entspannten Abend weiter.
S. Antwort per heute! Danke für die Beteiligung! Evtl. hilft der Vorgang den Einen oder Anderen weiter, für den Fall der Fälle!
Sensible Daten trotz Schwärzung der persönlichen Daten? Das verstehe wer mag. Aber irgendwie musste der BF ja die Kehrtwende hinkriegen.