Ich habe am 20.11 bei Stromio eine Strombelieferung für 01.01.2013 bestellt, dies jedoch aus unterschiedlichen Gründen am 21.11. über einen Widerruf wieder beendet. Der Wideruf wurde von Stromio auch bestätigt, allerdings mit der Absurdität, für zwei Tage (01.01-02.01.2013) von Stromio beliefert zu werden.
Nach Rücksprache mit meinem Netzbetreiber bestätigt mir dieser, der Netznutzung an Stromio am 21.11. zugestimmt zu haben. Stromio habe Ihm auch eine Kündigung zum 02.01. zugesandt, diese habe aber der Netzbetreiber abgelehnt und eine "Aufhebung der Zuordnung" nach GPKE gefordert, da er keine Interesse an einer 2-tägigen Netzvergabe habe.
Auch ich möchte diese völlig sinnlose zweitägige Belieferung von Stromio nicht. Doch Stromio weigert sich hier, eine schnelle Rückabwicklung nach GPKE durchzuführen. Welchen Sinn diese zweitägige Belieferung haben soll, verstehe ich hier nicht. Die SCHNELLE Rückabwicklung wäre für mich aber wichtig, damit ich mir einen anderen Stromlieferanten zum 01.01 suchen kann.
Auch mehrere Anrufe, Faxe und e-mails haben hier nichts bewirkt. Das Adjektiv "seriös" ist bei Stromio für mich völlig deplatziert.
Bestell-/Kundennummer: 11444668
Meine Forderung an Stromio:
Ich fordere Stromio auf, diese Rückabwicklung innerhalb der nächsten zwei Tage durchzuführen!
Antwort auf die Beschwerde vom 30.11.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 10
Der 2- Tagesvertrag, die absolute Posse, ich lach`mich kaputt.
Irgendwann begreifen die Leute, dass es beim Strom überhaupt keinen Wettbewerb gibt, die ganze Wechselei eigentlich völlig sinnlos ist. Mache brauchen aber den Kick mit dem Bonus.
Eine Posse ist vor allem der Lösch-Wahn von RB.
Sachliche und informative, für den BF hilfreiche Kommentare verschwinden spurlos!
Selbstverständlich gibt es einen Wettbewerb. Irgendwann begreifen die Unternehmen, dass sie die Kunden nur mit einem Bonus niemals halten können.
Und die Kunden begreifen vielleicht irgendwann, dass man um die Ab-zock-er der Branche besser einen ganz großen Bogen machen sollte.
Bei Letzterem habe ich allerdings wenig Hoffnung!
Das Problem an solchen Firmen ist die GMBH. Da haftet man nur mit dem Firmenvermögen wennn die Fa pleite geht und genau darum geht es bei diesen Abzockfirmen. Hintermänner ziehen soviel raus aus dem Unternehmen wie es geht und packen die Kohle auf ihre Privatkonten in Uganda oder wer weiß wo. Geht die Fa in Insolvenz sind die verdienten Millionen schon im Trocknen. Was aus der Fa wird, ist denen doch egal weil sie bereits ausgeblutet ist und selbst 2 Jahre Knast würden diese Subjekte nicht stören, wenn sie danach in Saus und Braus leben können. Jeder einzelne der sowas mitmacht sollte und muss bestraft werden. Wer ein bisschen recherchiert, wird selbst rausfinden das es bei diesen Firmen genauso läuft wie bei Teldafax. Firmenaufbau, Verzweigungen innerhalb der Firma, nur Postfächer für Beschwerden, keine Ansprechpartner usw. Insolvenzverschleppung und Teldafax lassen grüssen
GmbH ist doch heute völlig "out"
Heute gründet man eine UG haftungsbeschränkt!
Stammkapital nicht mehr 25.000 EUR sondern nur 100 oder 300 EUR.
Und mit solchen "Firmen" bekommt man z. B. trotzdem von der Bundesnetzagentur eine Service-Nummer für das Call-by-Call.
Sie 010091 UG oder 01048 UG.
Was diese Firmen dann treiben, können sie auch im Internet nachlesen.
Ich sehe den Schaden nicht, der dem Beschwerdeführer entstanden ist. Er kann sich mit zweitägiger Verspätung einen neuen Lieferanten suchen. Und welches Fehlverhalten wird Stromio eigentlich unterstellt? Geld zu verbrennen, um einen wankelmütigen Kunden für zwei Tage zu beliefern? Die Einnahmen dafür decken die Prozesskosten nicht annähernd! Der Netzbetreiber wünscht sich eine manuelle Rückabwicklung, trägt er dafür auch die entstehenden Prozesskosten des Lieferanten? Zum GPKE-Entwurf lag ein auch für diesen Fall zutreffender Vorschlag vor, ein Storno des Lieferanten bis zum Lieferbeginn zuzulassen, das dann durchaus als automatischer Prozess abwickelbar ist. Leider wurde diesem sinnvollen Vorschlag durch die BNetzA (und vermutlich durch das von Netzbetreibern dominierte Fachgremium) nicht stattgegeben!
Fazit für alle Wechselwilligen: Erst Nachdenken dann Handeln!
§ 25 Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung (Belieferungsauftrag) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch nicht vor Lieferbeginn.
Wo ist da das Problem? Das Widerrufsrecht beginnt am Tage der Lieferung - und wird offensichtlich bestätigt. Der Neue muss also ab 03.01. liefern.
Widerrufen ist ja alles. Nur der Netzbetreiber hat verständlicherweise kein Interesse an einer 2 Tage Netzvergabe. Was soll das auch? Dieser will rückabwicklen da ja auch noch 4 Wochen zeit ist. Nur wieso verweigert dies Stromio?
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www.project-planet.de
eine Private Homepage
Die Schnäppchenfalle
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094//ContentDetail__12337/
Stromio hat sich gemeldet und aufgrund meiner Veröffentlichung hier dann doch eine Rückabwicklung gemacht. Ging plötzlich dann alles sehr schnell. Danke! Doch warum werden Probleme immer erst dann gelöst wenn diese öffentlich sind?