Als ich heute in Essen bei einem Aldi-Markt die Pflegearbeiten der Außenanlage, sprich Beetpflegearbeiten durchführte, ist mir folgendes aufgefallen:
Ein angehender Bezirksleiter fuhr mit seinem Wagen an die Laderampe, ließ sich vom Marktleiter eine Palette (es waren mindestens 20 Kartons) mit Weihnachtsleckereien bringen und lud diese in sein Auto. Mit welchem Recht dürfen leitende Personen solche Waren mitnehmen, egal ob haltbar oder abgelaufen?
Es ist bald Weihnachten, und da wäre es angebracht, die Waren eher an hilfebedürftige Personen zu verteilen, anstatt Personen mit laufendem Einkommen.
Frohe Feiertage und ein gesegneten Rutsch ins neue Jahr
Meine Forderung an ALDI Unternehmensgruppe Nord:
Stellungnahme
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Vorallem kann man ja nicht mal ausschließen, dass er diese Kisten nicht tatsächlich irgwendwo spenden geht. Irgendwie müssen die ja zum Zielort gebracht werden.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst
Das war in unserer Filiale gang und gäbe. Der Filliallteiter hat regelmässig Weighnachtssüwaren mit seinem Auto an andere Filialen umgelagert, nämlich dort wo die Süßwaren frühzeitig verkauft waren- während andere Filialen noch zu genüge davon hatten- niemand kann schliesslich vorhersehen, wieviel Süßwaren letztendlich verkauft werden. Oder meinen Sie dass einfach mal so ein LKW vorbeikommt, der die Ware an andere Filialen umlagert? Sie haben echt NULL AHNUNG wie der Handel organisatorisch abläuft, hauptsache die Nase in fremde Angelegenheiten stecken, typisch KUNDE!
@ReclaBoxler-1921842
Sie haben Ihre Beschwerde als Gelöst markiert.
Wie ist es Ausgegangen?
Eins darf man dem Beschwerdeführer aber zugute halten:
endlich mal jemand der sich auch um andere Menschen Gedanken macht, und nicht nur an sich selbst denkt. -Finde ich absolut lobenswert.