Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Entsetzen haben wir festgestellt, dass unsere Jahresabschlussrechnung (Berechnungszeitraum: 25.11.2011 bis 31.12.2011) per "maschineller" Schätzung abgelesen und dementsprechend viel zu hoch ausgefallen ist.
Anscheinend sind wir kein Einzelfall. Denn schenkt man den TV-Beiträgen zu Hitenergie von n-TV und dem WDR Glauben, ist davon auszugehen, dass hier eine absichtliche Fehlberechnung zu Grunde liegt.
Gemäß Ihrer Rechnung vom 01.12.2012 (Rechnungsnummer: 10546794) legen Sie einen geschätzen Verbrauch vom 25.11.2011 bis 31.12.2011 (421 kWh) und vom 01.01.2012 bis 30.11.2012 (3254 kWh) zugrunde (Zählernummer: 7364367). Insgesamt entspricht dies nach Ihrer "maschinellen Hochrechnung" einem Verbrauch von 3675 kWh für den Gesamtzeitraum vom 25.11.2011 bis zum 30.11.2012.
Aufgrund der starken Abweichungen Ihrer Schätzung von unserem Vorjahresverbauch haben wir Ihre Schätzungswerte mit unseren tatsächlichen Zählerstanden vergleichen. Daraus ergeben sich die folgenden tatsächlichen Verbrauchswerte:
Unser Zählerstand bei Einzug am 17.11.2011 entsprach 12168 kWh.
Unser Zählerstand am 01.01.2013 lag bei 13344 KWh.
Dies macht einen realen (abgelesenen) Verbrauch von ca. 1176 kWh für den Zeitraum vom 25.11.2011 bis 31.12.2011.
Nach korrekter Rechnung ist das im Zeitraum vom 25.11.2011 bis 31.12.2011 ein Verbrauch von 1176 kWh, was eindeutig unter unserer Paketleistung von 1700 kWh liegt und demzufolge niedrigere Beiträge für das Jahr 2013 zur Folge hätte. Stattdessen schätzen (!) Sie unseren Verbrauch für den angegebenen Zeitraum auf 3675 kWh - was exorbitant zu hoch und eine absolute Frechheit ist.
Unsere Zählerstände wurden ferner von Ihnen abgelesen und liegen Ihnen sogar in unserem "Service-Konto" korrekt vor.
In der Konsequenz habe ich Ihre Lastschriften vom 28.12.2012 storniert und setze Ihnen hiermit eine vierwöchige Frist bis zum 02.02.2013, um unsere Jahresabschlussrechnung zu überarbeiten und die Abschläge korrekt anzupassen.
Telefonisch sind Sie bisher auch nach mehrmaligen Anrufen und mehrstündiger Wartezeit unter Ihrer "Service-Hotline" nicht zu erreichen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, werden wir mit unserem Anliegen die Schlichtungsstelle Energie behelligen und in einem nächsten Schritt unseren rechtlichen Beistand einschalten.
Für die Berechnung finden Sie ein Bild unseres Zählerstandes vom 01.01.2013 im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen,
Timmy Hack
PS: Dieses Schreiben geht Ihnen in Kürze postalisch per Einschreiben zu.
Unsere Daten:
Kundennummer: 00852801
Vertragsnummer: 00852956
Bestell-/Kundennummer: 00852801
Meine Forderung an Hitenergie:
Überarbeitung der Jahresabschlussrechnung und angepasste Abschläge
Antwort auf die Beschwerde vom 07.01.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 6
Was soll diese Standardantwort? Völlig fehl am Platz!
Http://www.stern.de/tv/sterntv/dumpingpreise-bei-stromlieferanten-billigstrom-koennte-teuer-werden-1951234.html
Http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2013/0107/00_anbieterwechsel.jsp
Extraenergie suggeriert Kundenfreundlichkeit und Serviceorientiertheit indem es auf Beschwerden umgehend antwortet.
In Wirklichkeit ist es wohl ein Automat, der die zahllosen Beschwerden vollautomatisch und stereotyp beantwortet. Hinter der Fassade sieht es jedoch ungleich unfreundlicher aus. Sein Recht bekommt man bei dieser Firma nur vor Gericht.
Wir haben eine Neuberechnung bekommen, die allerdings wiederum auf einer Schätzung basiert. Mit dem Betrag können wir allerdings leben. Werden jedoch kündigen.
... bei einer Kündigung die geforderte Schriftform (= Brief mit eigenhändiger Unterschrift) und die Adresse, an welche die Kündigung gesendet werden muss (in den AGB unbedingt nachlesen!) beachten!