Im April 2012 haben wir bei Lidl einen Silvercrest Mixer gekauft.
Nach wenig Benutzung ist dann im September 2012 das Kunststoff am Mixerstab gerissen. Kein Problem, denkt man, ist ja noch Garantie drauf.
Nach Rückfrage bei Lidl teilt man mir mit, dass dieses Teil ein "Zubehörteil" ist und diese Teile nicht unter die Garantie fallen - wie auch in der Bedienungsanleitung beschrieben! Für 17,-- € könnte ich aber ein neues bestellen.
Vielen Dank an Lidl!
Meine Forderung an Lidl Dienstleistung:
Ersattung des defekten Teiles.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Wenn Sie im April gekauft haben und im September reklamiert haben, dann waren Sie noch innerhalb der ersten 6 Monate. Somit hätte Lidl beweisen müssen, dass kein Materialfehler vorlag.
Wenn Sie bei Lidl nur von Garantie gesprochen haben, dann haben die diese natürlich abgelehnt.
Nächstes mal einfach die Begriffe richtig benutzen und korrekte Forderungen formulieren. Dann klappt das auch.
Sie reklamieren im September 2012 und im Januar 2013 fällt ihnen ein, dass Sie sich besch. weren möchten?
Schon ein wenig abwegig, oder!
Http://www.test.de/Umtausch-und-Reklamation-Diese-Rechte-haben-Kunden-4234792-0/
Http://www.test.de/Reklamationen-Haendler-missachten-Kundenrechte-4448527-0/
Http://www.test.de/Gewusst-wie-Ware-reklamieren-4320429-0/
Melde die Gewährleistungsverweigerung an die Wettbewerbszentrale.
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
Die können Lidl dann abmahnen. Das bringt dir zwar zunächst nichts und die Abmahngebühr zahlt Lidl ohnehin aus der Portokasse, aber vielleicht hört der momentan sehr lukrative gewerbsmäßige Rechtsbruch dann irgendwann auf, wenn das jeder abgezockte Kunde so macht.
Außerdem kannst du facebook@lidl.com wegen deines Falls per Mail anschreiben.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst