Ich habe am 07.11.2012 bei Plus Online eine Paket bestellt. Am 15.11. fand ich durch Zufall das Paket bei mir vor der Terassentür. Da ich die Sendung defnitiv nicht entgegen genommen hatte, fragte ich den Versender nach einer Ablieferquittung. Und siehe da, der Abliefernachweis (liegt mir vor) war unterschrieben. Nur leider nicht von mir, oder sonst jemanden den ich kenne. Am besten ist, das derjenige der den Abliefernachweis unterschrieben hat, meine Nachnamen auch noch falsch geschrieben hat.
Auf meine telefonische Nachfrage bei Hermes, wer diesen Abliefernachweis unterschrieben hat, warte ich noch heute.
Bestell-/Kundennummer: Sendungsidentnummer 94313139997349
Meine Forderung an Hermes Logistik-Gruppe Deutschland:
Stellungnahme seitens Hermes
Antwort auf die Beschwerde vom 15.01.2013
Hallo Herr Pesler,
Wir möchten Sie bitten, Ihre Reklamation per E-Mail an
socialmedia@hermes-europe.de
zu senden.
In die Betreffzeile bitte "ReclaBox ID 58285" eintragen.
Sobald uns Ihre Nachricht vorliegt, werden wir umgehend eine Klärung veranlassen.
Vielen Dank
Ihr Hermes Kundenservice.
kommentare und trackbacks 8
Genau, Anzeigen, und damit es auch mit den Paketen klappt, einfach die Pakete beim Versender selber abholen oder für Hauspersonal sorgen das mit einer Postvollmacht versehen wird.
@ Hilfe, Gott lass Hirn regnen
Mit Humor, Ironie oder Sarkasmus sind Sie sicher nicht gesegnet, aber auch Sie werden noch lernen, daß sich die Welt nicht um Sie dreht. Sie sollten sich selber nicht so wichtig nehmen.
@ Hilfe, Gott lass Hirn regnen, Junge hättest mal die Tür geöffnet als Hirn verteilt wurde.
@ ReclaBoxler-3808702
Warum halten Sie es nicht einfach wie Dieter Nuhr?
@ ReclaBoxler-3808702
Etwas Ahnung von der Materie habe ich im Gegensatz zu ihnen schon.
Sie können nur eine Urkunde fälschen, wenn sie eine haben, die Unterschrift auf dem Scanner des Hermesboten ist definitiv keine.
@ ReclaBoxler-3808702
Das wäre der in Frage kommende Straftatsbestand:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__269.html
Um eine Urkunde zu fälschen, muss erst mal eine da sein.
Eine elektronisch gespeicherte Unterschrift auf einem Scanner ist keine Urkunde.
Hätte der Zusteller auf Papier zugestellt und auf diesem Papier eine Unterschrift gefälscht, hätten wir eine Urkunde und der § 267 StGB würde zutreffen.
@ ReclaBoxler-3808702
etwas erregt?
Doch nicht wegen ein paar Zeilen in der RB.
Beschweren bei der RB?
Danke, bei Problemen hab ich meine Leute vom Fach :-)
Danke für ihre guten Wünsche und ebenfalls einen schönen Tag.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst