Ich wollte Motorenöl 5w30 im Angebot kaufen, vergriffen, nachbestellt, ins Bestellbuch mit Handynummer von Mitarbeiter eingetragen (am 07.01.13). Bei Nachfrage der Bestellung durch meinen Chef (da ich mit Dienstauto gefahren bin und das Öl für Dienstauto vorgesehen) wusste keiner von einer Bestellung. Folge war, ich bekam eine Abmahnung.

Jetzt stehe ich als Lügner da und kann nichts beweisen. Warum bekam ich keinen Bestellzettel, warum bekam ich bis heute keinen Rückruf? Ich erwäge, einen Anwalt einzuschalten. Eine schriftliche Entschuldigung von Norma und eine Aufklärung wäre das mindeste, um die Abmahnung evtl. rückgängig machen zu können.

Meine Forderung an NORMA Lebensmittelfilialbetrieb:

Lückenlose Aufklärung und schriftliche Entschuldigung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Wenn mein Chef sein Motorenöl im Supermarkt kaufen würde würde ich mir Gedanken um mein Gehalt machen.

Das Sie keinen Bestellzettel bekommen haben, das liegt ganz einfach daran, das es eine Unverbindliche Nachbestellung eines vergriffenen Artikels für den Laden war. Denn der Mitarbeiter konnte vermutlich nicht mit Sicherheit zusagen, das auch Tatsächlich was nach geliefert wird.

Und das Sie keinen Anruf bekamen, lag einfach daran, das nichts vom Öl nach Geliefert wurde. Somit hatte es sich erledigt.

Motoröl gibt's auch in Hessisch Uganda an fast jeder Ecke. Da ist niemand auf Norma angewiesen.

Zwischen Ihnen und Ihrem Chef scheint es ohnehin keinerlei Vertrauensbasis zu geben, wenn er Ihnen nicht glaubt und Ihnen wegen solchen Dingen eine Abmahnung erteilt. Lassen Sie sich das nicht gefallen. Die Abmahnung ist unwirksam, der Arbeitgeber muss Ihr Fehlverhalten nachweisen! Und Sie sollten die Abmahnung durch einen Anwalt aus Ihrer Personalakte entfernen lassen!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst