Umtauschrecht

Dortmund

Habe mir am Freitag, den 08.02.13 unter anderem eine Eieruhr gekauft, welche (wie ich zu hause feststellte) defekt war.

Heute, am 11.02.13 wollte ich diese dann umtauschen und mir wurde gesagt, dass nur 4 Tage umtauschrecht gelten würde. 1. sind es keine 4 Tage und 2. gelten eigentlich 2 wochen oder seh ich das falsch, also ich denke das in dieser Filiale eher Leute arbeiten, die keine Ahnung haben

Um eine Klärung wäre ich dankbar und warte auf eine Antwort gerne über Telefon

Mit freundlichen Grüssen

Simone Smajli

Meine Forderung an TEDi:

Umtausch des gekauften Artikels

Antwort auf die Beschwerde vom 11.02.2013
TEDi GmbH & Co. KG

Abteilung: Unternehmenskommunikation

15.02.2013 | 09:21 Uhr

Sehr geehrte Frau Smajli,

wir bedauern, dass die von Ihnen erworbene Eieruhr defekt ist und bitten Sie höflichst, sich mit uns per E-Mail an info@tedi-discount.com in Verbindung zu setzen. Wir können Sie auch gerne anrufen, wenn Sie uns innerhalb Ihrer Nachricht eine Telefonnummer mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Martin Rolshoven

Leiter Unternehmenskommunikation / CSR

bewerten sie die antwort von TEDi GmbH & Co. KG

2 Wochen, also 14 Tage Umtauschrecht gibt es im Ladengeschäft nicht. Wenn, dann nur freiwillig.
Aber, sollte der Artikel defekt sein, müssen Sie zur das Geschäft zur Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung auffordern. Hierbei ist auch zu beachten, dass der Verkäufer in den ersten 6 Monaten Ihnen nachweisen muss, dass sie den Artikel unbrauchbar gemacht haben. Versuchen Sie es und es wird Ihnen gelingen.

Sie haben gar kein Umtauschrecht. Also haben die Leute/Verkäufer in Diez mehr Ahnung, wie Sie glauben. Zunächst müssen Sie mit dem Beleg den Kauf nachweisen. Also hingehen und die freundliche Verkäuferin darauf hinweisen, dass die Eieruhr nicht funktioniert. Sie können aber davon ausgehen, dass die Uhr eventuell eingeschickt wird.

Tedi, ist das nicht der Laden mit den qualitativ sehr hochwertigen 1 Euro Sachen?

Und bei dem Preis kann man fast schon davon ausgehen, das gar kein defekt vor liegt, sondern ganz einfach die Verschleißgrenze bereits erreicht ist, da die Eieruhr nur für maximal 3 mal Eier kochen Technisch ausgelegt war.

Sowohl der Verkäufer als auch Sie sehen das falsch. Es geht hier nicht um ein Umtauschrecht (das es auch gar nicht gibt), sondern um Gewährleistung. In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre. Bis zu 6 Monaten nach Kauf, muss der Verkäufer dem Käufer beweisen, dass das Erworbene nicht bereits beim Kauf kaputt war. Danach dreht sich diese Beweislast um.
Das heißt Sie gehen jetzt zu Tedi und pochen auf die gesetzliche Gewährleistung.

4 Tage oder zwei Wochen sind absoluter Blödsinn und können nur Dinge sein, die in den AGB von Tedi geregelt sind. Die stehen allerdings nicht über dem Gesetzt.

Natürlich ist es für uns als Mitarbeiter immer schwer nach zu vollziehen ob es nun beim Kunden kaputt ging oder eben wirklich schon kaputt war. In der Regel ist es uns gestattet diesen Artikel selbstverständlich zurück zu nehmen und anzubieten eine neue EierUhr mit zunehmen.
natürlich können sie auch das geld zurück bekommen da wir bei allen artikeln eine gewisse GewährleistungZeit haben. in ihrem Fall hätte ich sofort die zentrale darüber informiert, diese Nummer hängt direkt an der eingangstür und ist für solche fälle zuständig. so wird ihnen als Kunde garantiert das sie und ihre Beschwerden ernst genommen und ihnen schnell weitergeholfen wird.
ich kann von Glück sagen das bei uns in der Filiale noch kein solcher Fehler unterlaufen ist.

Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.