17.02.2013 | 08:07 Uhr · 490 Views · von ReclaBoxler-8200762
Groupon GmbH (Berlin)
Nichteinhalten eines Termins
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe als Geburtstagsgeschenk einen Kosmetikgutschein bekommen und in dem Kosmetikinstitut einen Termin vereinbart. Dieser wurde telefonisch wegen Erkältung abgesagt. Ein neuer Termin, der in kurzer Zeit erfolgen sollte, wurde von seiten der Kosmetikerin nicht vereinbart. Trotz verschiedener Anrufe, E-Mails rief die Kosmetikerin nicht mehr zurück. Nun ist der Gutschein seit 31.12.2012 abgelaufen. Ich bin stinkesauer; das ist kein Geschäftsgebaren.
Meine Forderung
Erstattung des Gutscheinwertes von 75 euro