Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erstatten Sie mir zur o. g. Bestellung den Gesamtbetrag incl. Hinsendekosten i. H. v. 549,95€ bis 18.12.13, so wie es gesetzlich vorgesehen ist und bereits gerichtlich bestätigt wurde (EuGH vom 15.04.2010 (Az.: C-511/08) ).
Bisher haben Sie nur 547,00€ zurück erstattet.
Beste Grüße,
Kai Schwartz
Siehe hierzu beispielsweise
http://www.it-recht-kanzlei.de/hinsendekosten-ruecksendekosten-widerruf.html#abschnitt_29
oder
http://www.heise.de/resale/artikel/Versandkosten-bei-Widerruf-im-Fernabsatzhandel-1540159.html
Muss der Online-Händler dem Verbraucher nach einem Widerruf die Hinsendekosten erstatten?
Ja. Grundsätzlich hat der Händler im Widerrufsfall die Versandkosten für die Lieferung der Ware an den Kunden zu tragen und ihm auch diesen Betrag zu erstatten.
Bestell-/Kundennummer: 00072274
Meine Forderung an smartkauf c/o E-Plus Service:
Erstattung der Hinsendekosten i. H. v. 2,95 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Miese Kommunikation mit dem Anbieter - das Geld wurde mittlerweile erstattet.